Zweifel an der Wirksamkeit Ihrer Kündigung?

Zweifel an der Wirksamkeit Ihrer Kündigung?
16.12.2015124 Mal gelesen
Eine Kündigung muss nicht immer wirksam sein. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer erhaltenen Kündigung haben, kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei! Wir beraten Sie gern zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Sobald Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sollten Sie umgehend aktiv werden. Von diesem Zeitpunkt an bleiben Ihnen nur noch drei Wochen, um die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung vom Arbeitsgericht feststellen zu lassen. Versäumen Sie diese Frist, ist eine Überprüfung Ihrer Kündigung nicht mehr möglich und die meisten Ihrer Rechte können nicht mehr durchgesetzt werden!

Das Kündigungsschutzgesetz greift für Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern tätig sind. Hier hat der Arbeitgeber vor Gericht die Beweispflicht. So muss er nachweisen können, dass die von ihm ausgesprochene Kündigung wirklich gerechtfertigt war - zum Beispiel aus betriebsbedingten oder aufgrund von personen- bzw. verhaltensbedingten Gründen. Die Gerichte überprüfen jeden Einzelfall sehr genau und stellen hohe Anforderungen an den jeweiligen Kündigungsgrund.

Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern fallen nicht unter das Kündigungsschutzgesetz. Allerdings sind Arbeitnehmer auch hier durch die Generalklauseln des Zivilrechtes geschützt - zumindest vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts.

Haben Sie Zweifel an der Wirksamkeit Ihrer Kündigung?

Dann melden Sie sich in unserer Kanzlei. Wir sind im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts tätig und vertreten Arbeitnehmer in gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren. Allerdings sollten Sie immer bedenken, dass nach einer ausgesprochenen Kündigung die Zerwürfnisse meist sehr groß sind. Statt eine Weiterbeschäftigung um jeden Preis durchzusetzen, sollten Sie daher alternativ auch darüber nachdenken, eine angemessene Abfindung, Zahlungen für geleistete Überstunden und ein sehr gutes Zeugnis mitzunehmen.

Lassen Sie sich von uns beraten! Sie können uns in unserer Kanzlei täglich erreichen - auch an den Wochenenden und an Feiertagen.

Ihre Direktwahl: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.