Arbeitsrechtliche Abmahnung: Der Kündigung rechtzeitig vorbeugen!

Arbeitsrechtliche Abmahnung: Der Kündigung rechtzeitig vorbeugen!
16.11.2015117 Mal gelesen
Wer am Arbeitsplatz eine Abmahnung bekommen hat, sollte dies besser ernst nehmen und rechtzeitig juristischen Rat einholen. Denn: Oftmals ist eine arbeitsrechtliche Abmahnung der erste Schritt zur Kündigung.

Prinzipiell hat die arbeitsrechtliche Abmahnung eine sogenannte Rügefunktion. Ein Arbeitnehmer wird dafür gerügt, dass er auf irgendeine Art und Weise gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat.

Gleichzeitig hat die Abmahnung aber auch eine ernstzunehmende Warnfunktion. Dem Mitarbeiter wird nun die Gelegenheit gegeben, sein Verhalten im Job zu ändern. Tut er dies nicht, können bedrohliche Konsequenzen folgen. Hat Ihr Chef Sie nämlich erst einmal abgemahnt, kann er Ihnen später wirksam kündigen!

Unsere dringende Empfehlung: Kontaktieren Sie uns umgehend, sobald Sie eine arbeitsrechtliche Abmahnung bekommen haben! Wir beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten des Kündigungsschutzes - bevor Sie in soziale und wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten!

Es gibt Möglichkeiten, sich gegen die Abmahnung zu wehren. So können Sie zum Beispiel von Ihrem Recht auf Gegendarstellung Gebrauch machen - vor allem dann, wenn Ihr Chef falsche Tatsachen über Sie behauptet hat! Diese Gegendarstellung kann dann zur Personalakte gelegt werden, damit die Abmahnung nicht unwidersprochen bleibt!

Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Abmahnung komplett aus der Personalakte entfernen zu lassen - zumindest dann, wenn Ihr Verhalten arbeitsrechtlich eigentlich nicht hätte abgemahnt werden können, oder auch bei falschen Tatsachenbehauptungen.

War die Abmahnung völlig unberechtigt, haben Sie einen Anspruch auf Rücknahme der Abmahnung. Diesen können wir notfalls für Sie mittels Klageverfahren durchsetzen!

Informieren Sie sich noch heute über die Möglichkeiten des Kündigungsschutzes, falls Sie eine arbeitsrechtliche Abmahnung bekommen haben!

Wir beraten Sie rund um die Uhr zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten - auch am Wochenende und an den Feiertagen!

Direktdurchwahl: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

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