Reform der Erbschaftssteuer: Finanzminister weiter uneinig

Reform der Erbschaftssteuer: Finanzminister weiter uneinig
11.05.2015186 Mal gelesen
Klar ist nur, dass die Erbschaftssteuer reformiert werden muss. Über das „Wie“ wird nach wie vor gestritten. Auch ein Treffen der Finanzminister von Bund und Ländern brachte keinen Durchbruch.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Erbschaftssteuer reformiert werden muss, da Firmenerben gegenüber Privaterben zu stark privilegiert seien. Bis Mitte 2016 muss die Erbschaftssteuer neu geregelt sein.

Nachdem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eine schnelle Reform angekündigt und seine Eckpunkte vorgestellt hat, reißt die Diskussion nicht ab. Kritik kommt aus den Reihen der Wirtschaft aber auch der Politik. Die Pläne Schäubles sehen u.a. eine Bedürfnisprüfung für Familienunternehmen vor, wenn sie von der Erbschaftssteuer verschont werden wollen. Demnach soll diese Prüfung bei einem Wert ab 20 Millionen Euro je Erbfall fällig sein. Außerdem soll auch das Privatvermögen der Erben zur Hälfte herangezogen werden können. An dieser Grenze entzündet sich ein Hauptstreitpunkt. Denn während die einen die Grenze für zu hoch halten, halten Kritiker aus Wirtschaft und Politik sie für zu hoch. Sie gefährde die Existenz der Familienunternehmen, heißt es. Für die Regierung ist es andererseits wichtig, eine Regelung zu finden, die verfassungskonform ist. Auch bei einem Treffen der Finanzminister von Bund und Ländern am 7. Mai konnte keine Einigung erzielt werden.

Noch hat der Gesetzgeber ein gutes Jahr Zeit für die Reform. Klar ist, dass Firmenerben mit Einschnitten rechnen müssen. Unklar ist weiterhin, wie drastisch diese ausfallen werden. Denn das Bundesverfassungsgericht stellte auch klar, dass Firmenerben privilegiert werden dürfen. Eine wesentliche Bedingung dafür ist der Erhalt von Arbeitsplätzen über einige Jahre. Ob und wie weit, dies auch für größere Unternehmen gelten soll, ist allerdings unklar.

Betriebe, bei denen in absehbarer Zeit die Unternehmensnachfolge geregelt werden muss, sollten sich rechtzeitig Gedanken machen. Noch können Firmenerben von umfangreichen Steuerprivilegien profitieren. Auch wenn die Reform der Erbschaftssteuer auf den Weg gebracht ist, sollte ein Unternehmensübergang so steueroptimiert wie möglich gestaltet werden. Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater können die Unternehmen dabei unterstützen.

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