Streit um Mindestlohnbürokratie

Streit um Mindestlohnbürokratie
23.01.2015311 Mal gelesen
Das Mindestlohngesetz und seine Folgen für die Unternehmen sind mal wieder ein Paradebeispiel für realitätsferne Gesetzgebung durch den Bund.

Die Nachrichten bringen jetzt fast stündlich neue Statements von Regierungs- und Oppositionspolitikern, die über die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn und Änderungen des noch frischen Gesetzes streiten.
Richtig zu stellen ist hierbei, dass entgegen vielfältiger Berichterstattung - selbst in der ARD - die Dokumentationspflichten nicht für alle Arbeitnehmer gelten, die bis zu 3.000 Euro im Monat verdienen. Die allgemeine Dokumentationspflicht über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit betrifft nur die Minijobber, und selbst dort gibt es Ausnahmen für Privathaushalte und Erleichterungen für Zeitungszusteller. Ansonsten sind lediglich die Schwarzarbeitsbranchen, die das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in § 2a aufführt betroffen.
Davon abgesehen ist die Verteidigung der in der Tat sehr bürokratischen Aufzeichnungspflichten mit dem Schutz der Arbeitnehmer (so unsere Ministerin, Frau Nahles) aus meiner Sicht pharisäerhaft: Jeder erwachsene Arbeitnehmer kann sich selbst wehren und seine Rechte vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Dem Staat geht es um etwas ganz anderes: sich selbst. Der Fiskus profitiert gleich dreifach vom Mindestlohn, indem erstens die Kassen der Sozialversicherung gefüllt werden, zweitens Ausgaben bei Hartz-IV-Empfängern sinken (da diese nun mehr verdienen) und drittens das Finanzamt mehr Lohnsteuern einzieht. Dafür, und nur dafür, sind die bürokratischen Aufzeichnungspflichten da. Dass mit den über das Ziel hinausschießenden Aufzeichnungspflichten großflächig Fälle erfasst werden, die außerhalb jeden Verdachts stehen, den Mindestlohn zu unterstreichen, interessiert die Ministerialbeamten herzlich wenig. Sie selbst haben ja keine Arbeit damit. 
Traurig ist es auch, wenn bei einem von der Regierung gebastelten und beschlossenen Gesetz die Parteispitzen darüber jammern, welche Folgen die Umsetzung des Gesetzes hat. Lesen vor dem Abstimmen hätte da geholfen.
Fazit: Das Mindestlohngesetz hat etwas Richtiges gebracht: den Mindestlohn. Die bürokratischen Auflagen für die Unternehmen sind jedoch außerhalb jeden Augenmaßes. Es bleibt spannend, ob der Dokumentations-Voodoo aufrechterhalten bleibt.

http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-56907.html