Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Informationsveranstaltungen?

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Informationsveranstaltungen?
23.09.2014362 Mal gelesen
Informiert der Arbeitgeber eine Gruppe von Mitarbeitern - wie etwas Führungskräfte - in unregelmäßigen Abständen gezielt über die strategische Ausrichtung des Unternehmens, einzelne Tochterunternehmen, Inhalte von Tarifverträgen oder technische Maßnahmen informiert, unterfällt dies regelmäßig nicht

Informiert der Arbeitgeber eine Gruppe von Mitarbeitern - wie etwas Führungskräfte - in unregelmäßigen Abständen gezielt über die strategische Ausrichtung des Unternehmens, einzelne Tochterunternehmen, Inhalte von Tarifverträgen oder technische Maßnahmen informiert, unterfällt dies regelmäßig nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. 

Das BAG (Beschl. v. 15.04.2014 - 1 ABR 85/12) sieht insbesondere nicht Fragen der Ordnung des Betriebs berührt, da im entschiedenen Fall die Informationsveranstaltungen lediglich dazu diente, wirtschaftliche und technische Zusammenhänge zu erläutern. Zu Fragen der Ordnung des Betriebs zählen nach der Rechtsprechung des BAG sowohl verbindliche Verhaltensregeln als auch Maßnahmen, die das Verhalten der Arbeitnehmer in Bezug auf die betriebliche Ordnung betreffen und berühren, ohne Normen für das Arbeitsverhalten zum Inhalt zu haben. Dagegen ging es in den Informationsveranstaltungen gerade nicht um das Zusammenwirken der Arbeitnehmer im Betrieb. Auch eine betriebliche Bildungsmaßnahme, die ggf. ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausgelöst hätte, verneinte das BAG mangels Vorliegen einer lehrplanmäßigen Systematik. 

Die Entscheidung ist allerdings nicht schematisch auf jede Informationsveranstaltung anzuwenden. Vielmehr zeigt auch die detaillierte Auseinandersetzung mit den einzelnen Themen der Veranstaltungen, dass eine Einzelfallbetrachtung erforderlich ist.

Rechtsanwalt Dr. Christian Velten

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