Social Media am Arbeitsplatz

Social Media am Arbeitsplatz
18.06.2014284 Mal gelesen
Was passiert mit dem Account am Ende des Arbeitsverhältnisses bspw. bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Was passiert mit dem Account am Ende des Arbeitsverhältnisses bspw. bei einer betriebsbedingten Kündigung?


Eine Pflicht zur Herausgabe des gesamten Accounts lässt sich unproblematisch bejahen, sofern für den Mitarbeiter ein dienstlicher Account angelegt wurde und dieser von dem Mitarbeiter ausschließlich dienstlich genutzt wurde.


In aller Regel liegt aber eine Mischnutzung vor, d. h. der Mitarbeiter darf den Account auch privat nutzen. Wenn der Mitarbeiter den Account privat nutzen darf, kann der Arbeitgeber nicht mehr entscheiden, wie eine Herausgabe der dienstlichen Belange und Daten an ihn zu erfolgen hat.


Aufgrund des privaten Teils der Nutzung des Accounts ist es nunmehr der Mitarbeiter, der auswählt, welche Daten privat und welche dienstlich sind.


Der Arbeitgeber kann sich dann nur darauf verlassen, dass der Mitarbeiter ihm alle dienstlichen Daten mitgeteilt hat.


Der Arbeitgeber hat somit keinerlei Kontrolle darüber, ob ihm die geschäftlichen Daten tatsächlich vollständig zur Verfügung gestellt werden.


Zum Anderen gestaltet sich die Herausgabe der Datenreihen tatsächlich schwierig.


Ein Download des Nutzerprofils oder Postfachs ist in der Regel nicht möglich. Der Mitarbeiter muss letztlich sämtliche geschäftliche Inhalte einzeln auswählen und ausdrucken, was bei einem über Jahre genutzten Account kaum praktikabel sein wird.


Um das Risiko eines ausscheidensbedingten Datenverlust zu minimieren, sollten Mitarbeiter zum Beispiel in Social Media Guidelines dazu angehalten werden, Social Media nach Facebook nur für eine erste Kontaktaufnahme geschäftlich zu nutzen und geschäftliche Korrespondenz über die klassischen Kommunikationskanäle wie E-Mail abwickeln.


Der Missbrauch von geschäftlichen Daten auf Facebook, Twitter, Instagram oder in den sonstigen neuen Medien wie YouTube und MyVideo kann zur fristlosen Kündigungen führen.


Sollten Sie Probleme in dieser Richtung haben oder einen Rat benötigen, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.


Wir können Ihnen gut helfen!



Georg Schäfer

Rechtsanwalt