Die Weihnachtsfeier und ihre Folgen

Die Weihnachtsfeier und ihre Folgen
01.12.2013301 Mal gelesen
Haben Sie eine Arbeitgeberkündigung erhalten? Nicht jede Kündigung ist auch wirksam! Wenden Sie sich an einen fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht. Wir können Ihnen helfen! Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Haben Sie´s krachen lassen?

Einmal im Jahr feiert jede Belegschaft ausgiebig mit ihren Vorgesetzten eine betriebliche Weihnachtsfeier. Da kann viel passieren, was Sie später bereuen.

Grundsätzlich gibt es mehrere Regeln, wie man eine Weihnachtsfeier schadlos überstehen kann.

Man sollte nicht derjenige sein, der am heftigsten feiert und dann die Kontrolle über sich selbst verliert und die Belegschaft beleidigt oder gar den Chef anpöbelt.

Alkoholbedingter Mut führt in der Regel am nächsten Morgen zur großen Reue. Selbstverständlich sollte man auf einer Weihnachtsfeier auch entspannt feiern können. Was man dabei aber nicht aus den Augen verlieren sollte, ist, das sämtliche arbeitsrechtliche Maßnahmen wegen Fehlverhaltens am Arbeitsplatz auch für solches während der Weihnachtsfeier gelten. Der Chef ist nach wie vor der Chef. Die Sekretärin ist und bleibt die Sekretärin und darf nicht zur Zielscheibe von Belästigungen oder Anzüglichkeiten werden.

Achten Sie schlichtweg darauf, dass Sie den Respekt gegenüber Kollegen und Vorgesetzten während einer Weihnachtsfeier nicht verlieren und genießen Sie die Feier. Sollten Sie am nächsten Tag nicht nur einen "Brummschädel" haben, sondern Ihnen auch eine Kündigung oder Abmahnung ins Haus geflattert sein, dann lassen Sie sich helfen.

Es muss ja nicht alles rechtens sein, was der Chef da veranlasst hat.

Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns an.

Es lohnt sich!

Georg Schäfer

Rechtsanwalt