NOKIA - Und wieder trifft es Bochum... Eine Anmerkung!

Arbeit Betrieb
16.01.20081139 Mal gelesen

Titelseite WAZ 16.01.2008:

ENTSETZEN ÜBER NOKIA

 

Das Entsetzen über die geplante Betriebsschließung des finnischen Handyherstellers Nokia ist verständlicherweise groß. Und das aufgrund mehrerer Facetten: mindestens 2.300 Arbeitnehmer verlieren  ihren  Job,  Nokia hatte  vom Bund und Land Fördergelder in nicht unerheblicher Höhe erhalten, gezahlt zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region Bochum (Ruhrgebiet). Jeder kennt sie noch die Schlagzeilen vor einiger Zeit als es um den Erhalt des Opel-Werkes in Bochum ging. Bochum - eine Stadt, die wie keine andere für ehrliche und rechtschaffende Arbeit steht, ist wieder mal betroffen und mit ihr das gesamte Ruhrgebiet. Denn nicht zuletzt werden auch aus den umliegenden Städten Berufspendler jeden Tag den Weg in das Nokia-Werk aufgenommen haben, in der (trügerischen) Annahme, bei der florierenden Mobilfunkbranche einen sicheren Arbeitsplatz zu haben. Denn: Wenn nicht dort, wo sonst...? Nokia wird sich hier einer moralischen Verantwortung stellen müssen. Der Bund muss sich noch intensiver die Frage stellen, wie der Wirtschaftsstandort Deutschland in der wachsenden EU-Gemeinschaft attraktiv erhalten werden kann. "Qualität made in Germany" zieht bei der Wirtschaft in Zeiten der "Geiz ist geil"-Kampagnen schon lange nicht mehr.

 

Arbeitsrechtlich wird die Kündigungswelle - betriebsbedingt wegen Betriebsstillegung - nicht lange auf sich warten lassen. Es ist jetzt Aufgabe des Betriebsrates einen vernünftigen Interessenausgleich und Sozialplan mit der Nokia-Führung auszuhandeln, damit soziale Nachteile abgefedert werden können, sofern das überhaupt möglich ist.

 

Mut macht der Bericht der WAZ, dass eine Firma aus Dortmund bereits angekündigt hat, möglicherweise Nokia-Mitarbeiter zu beschäftigen. Ein Lob für diese Absicht. Dennoch, bei der immensen Zahl von 2.300 Arbeitnehmern, wird dies nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein....

  

 O. Stemmer

Fachanwalt für Arbeitsrecht