Kann ein freigestellter Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden?

Kann ein freigestellter Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden?
01.02.2013359 Mal gelesen
Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte in folgendem Fall zu entscheiden, ob ein bereits freigestellter Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden kann.

Der Arbeitnehmer war als Firmenkundenbetreuer bei einer Bank in Düsseldorf tätig. Seine Arbeitgeberin hatte ihm Prokura erteilt. Der Arbeitnehmer vereinbarte mit seiner Arbeitgeberin die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses. Er sollte bis zur Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt werden. Seinen Lohn sollte er weiterhin erhalten.

Während dieser Freistellungsphase übermittelte der Arbeitnehmer 94 E-Mails mit ungefähr 622 MB in 1660 Dateianhängen an sein privates Mailpostfach. Die übermittelten Daten unterlagen dem Bankgeheimnis. Es waren darunter auch Dokumente von Kunden über Kreditlinien und die Höhe der in Anspruch genommenen Kredite sowie Risikoanalysen für verschiedene Unternehmen und Kreditverträge.

Als die Arbeitgeberin davon erfuhr, kündigte sie dem Arbeitnehmer fristlos. Der Arbeitnehmer ging gegen diese Kündigung vor.

Die Richter des Hessischen Landesarbeitsgerichts hielten die fristlose Kündigung für wirksam. Der Arbeitnehmer habe eine schwere Vertragsverletzung begangen. Diese rechtfertige auch eine fristlose Kündigung während der Freistellungsphase. Der Arbeitnehmer habe das Vertrauen seiner Arbeitgeberin so stark verletzt, dass es ihr nicht mehr zumutbar war bis zum Ende der Freistellungsphase seine Bezüge weiter zu zahlen.

(Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011 - 7 Sa 248/11 - Vorinstanz: Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2010 - 4 Ca 5416/10)

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