Religiöse Symbole am Arbeitsplatz – Dürfen Arbeitgeber das Tragen einer Kette mit Kreuz verbieten?

Religiöse Symbole am Arbeitsplatz – Dürfen Arbeitgeber das Tragen einer Kette mit Kreuz verbieten?
29.01.20131537 Mal gelesen
Kann ein Arbeitgeber seiner Angestellten untersagen, am Arbeitsplatz religiöse Symbole zu tragen? Dies hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in zwei Fällen zu entscheiden.

Die Fluggesellschaft British Airways hatte einer bei ihr beschäftigten Stewardess verboten, über ihrer Dienstuniform eine Kette mit einem Kreuzanhänger zu tragen. British Airways hatte angeboten, die Stewardess auf einen Arbeitsplatz zu versetzen, an dem sie nicht zum Tragen der Uniform verpflichtet gewesen wäre. Diese fühlte sich jedoch in ihrer Religionsfreiheit verletzt und klagte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

In einem zweiten Fall wurde einer britischen Krankenschwester von ihrem Arbeitgeber ebenfalls das Tragen einer Halskette mit Kreuzsymbol verboten. Auch die Krankenschwerster fühlte sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt und klagte, wie die Stewardess, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Fälle ähneln sich. Die Urteile unterscheiden sich jedoch erheblich.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewähre unter anderem Religionsfreiheit. Darunter fällt auch, am Arbeitsplatz religiöse Symbole tragen zu dürfen. Durch das Verbot eine Halskette mit Kreuzanhänger zu tragen, werde die Religionsfreiheit der Arbeitnehmer eingeschränkt.

Die Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sprachen der Stewardess wegen Verletzung der Religionsfreiheit ein Entschädigung in Höhe von 2000 € zu. Es müsse ihr erlaubt sein über ihrer Uniform eine Kette mit Kreuzsymbol zu tragen.

Die Krankenschwester ging dagegen leer aus. Zwar habe auch sie das Recht ihren religiösen Glauben frei auszuüben. Die Religionsfreiheit werde jedoch durch vorrangige Rechte anderer eingeschränkt. Die Richter sahen im Kreuzanhänger eine nicht unerhebliche Verletzungsgefahr. Patienten könnten sich an der Kette festhalten und daran ziehen. Außerdem könnte die Kette in offene Wunden geraten und diese infizieren. Der Arbeitgeber habe somit in zulässiger Weise das Tragen der Kette verboten. Eine Entschädigung stehe der Krankenschwester nach dem Urteil der Richter nicht zu.

(Quelle: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 15.01.2013 - 48420/10, 59842/10, 51671/10 und 36516/10)

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