BAG: Kein Anspruch auf fortlaufende Seitenzahlen in der Personalakte

Arbeit Betrieb
16.10.20071569 Mal gelesen

Nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.10.2007 (9 AZR 110/07) besteht kein Anspruch eines Arbeitnehmers darauf, dass die zu seiner Personalakte genommenen Dokumente vom Arbeitgeber mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen werden. Das Bundesarbeitsgericht hat ausgeführt, dass eine Personalakte zwar wahrheitsgemäß und möglichst vollständig Auskunft über die Person des Arbeitnehmers und dessen beruflichen Werdegang geben soll. Über die Art und Weise der Führung der Personalakte befindet der Arbeitgeber jedoch allein.