Erhöhung der Minijob-Grenze auf voraussichtlich 450 Euro

Arbeit Betrieb
08.10.2012834 Mal gelesen
Minijobber sollen nach Plänen der derzeitigen Regierungskoalition ab dem 1.1.2013 mehr verdienen können. Die Geringfügigkeitsgrenze soll von 400 Euro auf auf 450 Euro angehoben werden.

Das Bundeskabinett hat am 19.9.2012 eine Formulierungshilfe beschlossen, welche zum Stichtag 1.1.2013 eine Reform der Minijobs vorsieht. Begleitend ist angedacht, eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht einzuführen, die der sozialen Absicherung von Minijobbern dienen soll. Minijobber haben demnach den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers bis zum allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung zu ergänzen. Ist dies nicht gewünscht, soll sich der geringfügig Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können. Die hierfür erforderlichen politischen Beschlüsse stehen allerdings noch aus.

Quelle: Minijob-Zentrale online