Arbeitsgericht Düsseldorf: Durch Schließung der BKK für Heilberufe enden nicht zugleich die Arbeitsverhältnisse

Arbeit Betrieb
29.03.2012611 Mal gelesen
Nicht mehr leistungsfähige Krankenkassen werden durch das Bundesversicherungsamt geschlossen. Die Versicherten können wechseln. Aber was ist mit den Arbeitnehmern? Nach Ansicht der Kassen enden die Arbeitsverhältnisse mit der Schließung. "Nein" sagt das Arbeitsgericht Düsseldorf.

Die BKK für Heilberufe in Düsseldorf wurde mit Bescheid des Bundesversicherungsamts zum 31.12.2011 geschlossen und wird nun abgewickelt. Der Vorstand teilte den Mitarbeitern im November mit, ihr Arbeitsverhältnis ende nach § 164 SGB V:

Die Vertragsverhältnisse der Beschäftigten, [...], enden mit dem Tag der Auflösung oder Schließung.

Zugleich wurde zum Jahresende gekündigt.

Mit der Krankenkassenschließung wird juristisches Neuland betreten. Viele spannende arbeitsrechtliche Probleme sind damit verbunden, die wohl erst endgültig vor dem Bundesarbeitsgericht geklärt werden. Das Arbeitsgericht Düsseldorf urteilte jetzt, dass die Schließung der Krankenkasse das Arbeitsverhältnis nicht beendet und auch die Kündigungen unwirksam sind.

Wir haben auf unserer Webseite ein von uns erstrittenes Urteil veröffentlicht. Es betrifft den wichtigsten Fall: Das Arbeitsverhältnis eines ordentlich kündbaren Mitarbeiters.