Kann der Arbeitnehmer im Einzelnen für jeden Tag an dem Überstunden geleistet wurden, deren Anfall und die Anzahl der Stunden nicht beweisen, so geht der Arbeitnehmer leer aus. So bereits mehrfach entschieden, zuletzt Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 7 Sa 622/10. Das letztbenannte Gericht wies sogar darauf hin, dass Unterlagen die die Überstunden bestätigen können (z.B.: Daten von Kassen oder Computersystemen, Zeiterfassungssysteme oder ähnliches) nicht von dem Arbeitgeber vorgelegt oder gar herausgegeben werden müssen.
Zudem finden sich in vielen Arbeitsverträgen recht kurze Ausschlussfristen welche den Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeiten für den Fall ausschließen, dass sie nach Anfall nicht innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht wurden.
Ein Formular zur einfachen, zeitnahen und beweissicheren Erfassung von Überstunden finden sie unter http://www.anwaelte-giessen.de/s5/download.html Einfach den Dateilink "Überstundenerfassungsbogen" anklicken.
05.01.2012
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Es ist in jedem Fall sinnvoll, die Bezahlung von Überstunden zeitnah abzurechnen und einzufordern. Sofern wegen der Buchhaltung des Arbeitgebers dies nicht oder nur mit besonderem Aufwand möglich ist, ist es ratsam, anhand eines Stundenzettel sich diesen vom Arbeitgeber oder Vorgesetzten zeitnah nach Leistung der Überstunden durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Hintergrund ist der, dass in einem Streitfall (Beendigung des Arbeitsverhältnis/Zahlungsklage) Überstunden vor Gericht bewiesen werden müssen und zwar von dem Arbeitnehmer.