Prüfpflicht aus § 81 Abs. 1 SGB IX auch für private Arbeitgeber

Arbeit Betrieb
19.10.2011605 Mal gelesen
BAG 13.10.2011, 8 AZR 608/10: Private Arbeitgeber müssen Besetzung freier Stellen mit Schwerbehinderten prüfen - sonst drohen Entschädigungsansprüche

Nach § 81 Abs. 1 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen können. Zudem müssen sie sich frühzeitig mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, um auch arbeitslose oder arbeitssuchend gemeldete schwerbehinderte Menschen berücksichtigen zu können. Dies gilt auch für private Arbeitgeber. Die Verletzung dieser Pflicht indiziert eine entschädigungspflichtige Benachteiligung eines abgelehnten schwerbehinderten Bewerbers.