Voraussetzungen der Zahlungsverpflichtung nach den Regeln der Betrieblichen Übung - wiederholte und „vorbehaltlose“ Leistung, LAG Hamm (Az. 8 Sa 1583/

Arbeit Betrieb
22.06.2011618 Mal gelesen
Voraussetzungen der Zahlungsverpflichtung nach den Regeln der Betrieblichen Übung - wiederholte und „vorbehaltlose“ Leistung, LAG Hamm (Az. 8 Sa 1583/0)

Im entschiedenen Fall hat der Arbeitgeber eine Regelung zum Weihnachtsgeld am schwarzen Brett ausgehangen und mit einem sog. Freiwilligkeitsvorbehalt formuliert (der Aushang als solcher war im vorliegenden Fall ebenfalls strittig!). Ob eine Formulierung im Einzelfall geeignet ist, einen Vertrauenstatbestand zu schaffen, muss oftmals gerichtlich entschieden werden. Jedenfalls hindert eine "Vorbehaltserklärung" das Entstehen eines entsprechenden Anspruchs, weil gerade keine Vertrauen auf die Leistung geschaffen wird.

Das LAG Hamm hat in einer Entscheidung vom 11.04.2011 (8 Sa 1583/0) Folgendes ausgeurteilt: "Die Begründung einer Zahlungsverpflichtung nach den Regeln der Betrieblichen Übung setzt eine wiederholte und "vorbehaltlose" Leistung voraus. Da allein die vorbehaltlose Leistung den erforderlichen Rechtsbindungswillen erkennen lässt bzw. den diesbezüglichen Vertrauenstatbestand begründet, handelt es sich um eine anspruchsbegründende Tatsache, welche im Streitfall vom Anspruchsteller zu beweisen ist." (Leitsatz LAG Hamm).

Die Einzelheiten der Vorgehensweise müssen im Einzelfall professionell erörtert werden.

 

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt IT-Recht,  Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646

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