Anwaltshaftungsrecht

Anwaltshaftungsrecht

Als Anwalt haftete man ebenso, wie in allen anderen Berufen für eine fehlerhafte Mandatsübernahme- / Beratung. Hier sind entstandene Schäden, unter bestimmten Voraussetzungen, zu regulieren. Ob der Anwalt haftete bestimmt sich nach zwei groben Anhaltspunkten. Zunächst einmal ist zu überprüfen, ob dem Rechtsanwalt bei der Bearbeitung des Mandats ein Fehler zur Last gelegt werden kann. Kann dies zu bejahen, stellt sich die Frage, ob der Anwaltsfehler ursächlich für einen finanziellen Schaden des Mandanten (oder evtl. für eine dritte Person) ist. 

Fachartikel zum Thema: Anwaltshaftungsrecht