rkr-epsilon.com – BaFin warnt vor Aktienangeboten

24.07.2026 1 Aufruf
Die BaFin warnt vor rkr-epsilon.com. Betroffen sind vorbörsliche Aktienangebote und ein möglicher Identitätsmissbrauch.

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website rkr-epsilon.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten unbekannte Betreiber dort Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Im Mittelpunkt stehen offenbar Angebote zum Erwerb vorbörslicher Aktien. Zusätzlich weist die BaFin auf einen Identitätsmissbrauch hin. Anleger sollten daher insbesondere nicht davon ausgehen, dass auf der Website genannte Unternehmensdaten oder Personen tatsächlich mit dem Angebot verbunden sind.

Wer bereits Geld im Zusammenhang mit rkr-epsilon.com überwiesen hat, sollte weitere Zahlungsaufforderungen kritisch prüfen und vorhandene Unterlagen vollständig sichern.

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BaFin-Warnung zu rkr-epsilon.com

Die Warnung der BaFin ist für Anleger ein wichtiges Signal. Finanz- und Wertpapierdienstleistungen unterliegen in Deutschland regulatorischen Anforderungen. Wer entsprechende Dienstleistungen gewerbsmäßig anbietet, benötigt abhängig von der konkreten Tätigkeit eine Erlaubnis.

Nach Erkenntnissen der BaFin verfügen die unbekannten Betreiber von rkr-epsilon.com nicht über die erforderliche Erlaubnis.

Hinzu kommt der Hinweis auf einen möglichen Identitätsmissbrauch. Gerade bei Angeboten vorbörslicher Aktien ist eine sorgfältige Kontrolle des tatsächlichen Vertragspartners besonders wichtig.

Vorbörsliche Aktien: Warum Vorsicht erforderlich ist

Aktien noch nicht börsennotierter Unternehmen können für Anleger attraktiv erscheinen. Häufig wird damit geworben, dass ein Unternehmen kurz vor einem Börsengang stehe und frühe Investoren von späteren Kurssteigerungen profitieren könnten.

Solche sogenannten Pre-IPO-Angebote können jedoch erhebliche Risiken bergen.

Anleger sollten insbesondere überprüfen, ob die angebotenen Aktien tatsächlich existieren, wer Eigentümer der Wertpapiere ist und ob eine wirksame Übertragung überhaupt möglich ist.

Eine Zahlungsaufforderung oder ein vermeintlicher Aktienkaufvertrag beweist nicht, dass der Anleger tatsächlich entsprechende Wertpapiere erhält.

Identitätsmissbrauch kann Anleger täuschen

Bei einem Identitätsmissbrauch verwenden unbekannte Betreiber möglicherweise Namen oder Unternehmensdaten tatsächlich existierender Personen oder Gesellschaften.

Dadurch kann ein Angebot seriöser erscheinen.

Anleger recherchieren beispielsweise einen genannten Unternehmensnamen und finden einen realen Registereintrag. Daraus kann fälschlicherweise geschlossen werden, dass dieses Unternehmen auch hinter der Website steht.

Entscheidend sind deshalb die konkreten Kontaktdaten.

Überprüft werden sollten insbesondere:

  • Domain und E-Mail-Adressen,
  • Telefonnummern,
  • Unternehmensanschriften,
  • Namen der Ansprechpartner,
  • Zahlungsempfänger und Bankverbindungen.

rkr-epsilon.com – Aktienangebot unabhängig kontrollieren

Bei vorbörslichen Aktien sollte nicht allein auf Informationen des Vermittlers vertraut werden.

Von besonderer Bedeutung ist die Frage, welche konkreten Aktien erworben werden sollen und wie das Eigentum daran auf den Anleger übertragen wird.

Vor einer Zahlung sollte geklärt werden, ob das betreffende Unternehmen tatsächlich einen Börsengang plant und ob die angebotenen Wertpapiere tatsächlich verfügbar sind.

Auch die Bankverbindung verdient besondere Aufmerksamkeit. Zahlungen auf Konten, deren Inhaber nicht nachvollziehbar zum Vertragspartner passen, sollten kritisch hinterfragt werden.

Angebliche Pre-IPO-Chancen können Zeitdruck erzeugen

Vorbörsliche Aktienangebote werden teilweise mit einer besonderen Exklusivität verbunden. Anlegern kann beispielsweise vermittelt werden, dass nur noch ein begrenztes Aktienpaket verfügbar sei oder der Börsengang unmittelbar bevorstehe.

Dadurch entsteht Entscheidungsdruck.

Gerade bei größeren Investitionen sollte jedoch ausreichend Zeit für eine unabhängige Prüfung bestehen. Aussagen eines vermeintlichen Anlageberaters über bevorstehende Börsengänge oder garantierte Kurssteigerungen sollten nicht ungeprüft übernommen werden.

Eine außergewöhnlich hohe Renditeerwartung ist zudem regelmäßig mit entsprechend hohen Risiken verbunden.

Bereits Geld an rkr-epsilon.com überwiesen?

Wer bereits aufgrund eines Angebots auf rkr-epsilon.com Geld überwiesen hat, sollte aufgrund der BaFin-Warnung zunächst keine weiteren Zahlungen vornehmen.

Wichtig ist die Sicherung sämtlicher Unterlagen. Dazu gehören:

  • Überweisungsbelege,
  • Empfänger und IBAN,
  • Aktienkaufverträge,
  • Zeichnungsscheine,
  • E-Mails und Chatnachrichten,
  • Telefonnummern,
  • Namen angeblicher Berater,
  • Informationen zu den angebotenen Aktien.

Bei einer erst kürzlich erfolgten Banküberweisung sollte außerdem geprüft werden, ob ein Überweisungsrückruf möglich ist.

Vorsicht bei weiteren Forderungen

Nach einer ersten Investition können zusätzliche Zahlungen verlangt werden. Denkbar sind beispielsweise angebliche Gebühren für die Übertragung oder Registrierung von Aktien.

Auch vermeintliche Steuern, Provisionen oder Freigabekosten können genannt werden.

Betroffene sollten solche Forderungen nicht allein deshalb erfüllen, weil ihnen versprochen wird, anschließend würden Aktien übertragen oder Verkaufserlöse ausgezahlt.

Insbesondere wiederholte Nachforderungen sollten Anlass für eine umfassende Überprüfung sein.

Zahlungswege können wichtige Hinweise liefern

Bei einem möglichen Anlagebetrug ist es sinnvoll, nicht ausschließlich die Website zu untersuchen. Von besonderem Interesse sind die tatsächlich verwendeten Empfängerkonten.

Für jede Zahlung sollten möglichst Datum, Betrag, Zahlungsempfänger, IBAN, BIC und Bank dokumentiert werden.

Wurden mehrere Überweisungen auf unterschiedliche Konten vorgenommen, sollten sämtliche Transaktionen getrennt erfasst werden.

Diese Daten können für spätere strafrechtliche Ermittlungen und die Prüfung weiterer Maßnahmen von Bedeutung sein.

Vorsicht vor Recovery-Angeboten

Auch nach einem möglichen Verlust ist Vorsicht erforderlich. Betroffene werden teilweise von vermeintlichen Rückholungsunternehmen angesprochen, die behaupten, das verlorene Kapital bereits gefunden zu haben.

Vor einer Auszahlung sollen dann erneut Gebühren oder Steuern bezahlt werden.

Solche Angebote sollten unabhängig geprüft werden. Weitere Vorauszahlungen können zu zusätzlichen Schäden führen.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Wer im Zusammenhang mit rkr-epsilon.com bereits investiert hat, sollte insbesondere:

  • weitere Zahlungen zunächst einstellen,
  • sämtliche Vertragsunterlagen sichern,
  • Zahlungswege dokumentieren,
  • die angebotenen Aktien unabhängig überprüfen,
  • einen möglichen Überweisungsrückruf veranlassen,
  • eine Strafanzeige und weitere rechtliche Schritte prüfen.

Bei einem möglichen Identitätsmissbrauch sollte außerdem darauf geachtet werden, tatsächlich existierende Unternehmen nicht mit den unbekannten Betreibern der Website gleichzusetzen.

FAQ zu rkr-epsilon.com

Warnt die BaFin vor rkr-epsilon.com?

Ja. Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website rkr-epsilon.com.

Was wird dort angeboten?

Gegenstand der Warnung sind insbesondere Angebote vorbörslicher Aktien beziehungsweise damit verbundene Finanz- und Wertpapierdienstleistungen.

Warum warnt die BaFin?

Nach Erkenntnissen der Behörde bieten unbekannte Betreiber Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Besteht ein Verdacht auf Identitätsmissbrauch?

Ja. Die BaFin weist im Zusammenhang mit rkr-epsilon.com auch auf einen Identitätsmissbrauch hin.

Was tun, wenn bereits Geld überwiesen wurde?

Betroffene sollten weitere Zahlungen vermeiden, ihre Bank informieren und sämtliche Unterlagen sowie Zahlungsdaten sichern.

Können Zahlungen zurückgeholt werden?

Das hängt vom konkreten Zahlungsweg und davon ab, ob das Geld bereits weitergeleitet wurde. Die Möglichkeiten müssen individuell geprüft werden.

rkr-epsilon.com – Anleger sollten Zahlungen überprüfen

Die BaFin-Warnung zu rkr-epsilon.com sollte insbesondere aufgrund der Kombination aus unerlaubten Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen, vorbörslichen Aktienangeboten und dem Hinweis auf Identitätsmissbrauch ernst genommen werden.

Wer bereits investiert hat, sollte prüfen, ob die versprochenen Aktien tatsächlich existieren und ob eine wirksame Übertragung erfolgt ist. Gleichzeitig sollten die Empfängerkonten und bisherigen Zahlungswege untersucht werden.

Die Kanzlei Wilms unterstützt Betroffene bei der rechtlichen Aufarbeitung von Online-Anlagebetrug, problematischen Aktienangeboten und Identitätsmissbrauch sowie bei der Prüfung möglicher Maßnahmen zur Rückverfolgung geleisteter Zahlungen.

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