IBO International – FMA warnt vor ibointernational.com

24.07.2026 1 Aufruf
Die österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor IBO International. Anleger sollten Angebote über ibointernational.com besonders kritisch prüfen.

 

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt seit dem 7. April 2026 vor Angeboten von IBO International über die Website ibointernational.com. Als Kontakt wird unter anderem die E-Mail-Adresse support@ibointernational.com genannt; der Anbieter soll nach eigener Darstellung einen Sitz in London haben. Nach Angaben der FMA besitzt IBO International keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere darf der Anbieter dort keine Aufträge für Rechnung von Kunden ausführen.

Für Anleger ist eine solche behördliche Warnung ein wesentliches Signal. Wer bereits Geld eingezahlt oder Kontakt zu vermeintlichen Beratern von IBO International hatte, sollte die bisherigen Zahlungen genau dokumentieren und weitere Einzahlungen kritisch prüfen.

Kanzlei Wilms – Rechtsanwalt für Kryptobetrug & Online-Investmentbetrug
📞 +49 69 380 781 603
📩 info@anwalt-wilms.de
🌐 anwalt-wilms.de/kontakt/

ibointernational.com – Trading mit verschiedenen Anlageklassen

IBO International tritt als Online-Trading-Angebot auf. Nach öffentlich verfügbaren Beschreibungen werden unterschiedliche Handelsprodukte beworben, darunter insbesondere Forex, Kryptowährungen, Rohstoffe und weitere Finanzinstrumente. Außerdem werden verschiedene Kontomodelle und Trading-Werkzeuge dargestellt.

Ein umfangreiches Produktangebot oder eine professionell gestaltete Handelsoberfläche sagt allerdings nichts darüber aus, ob der Anbieter die hierfür erforderliche Zulassung besitzt.

Gerade bei grenzüberschreitenden Tradingplattformen sollten Anleger deshalb vor einer Einzahlung feststellen, welche konkrete juristische Person Vertragspartner wird und welche Aufsichtsbehörde für diese Gesellschaft zuständig ist.

FMA-Warnung ist ein erhebliches Warnsignal

Die Aussage der österreichischen Aufsicht ist eindeutig: IBO International ist nach Angaben der FMA nicht dazu berechtigt, die dort genannten konzessionspflichtigen Wertpapiergeschäfte in Österreich anzubieten.

Für Anleger bedeutet dies, dass eine etwaige Selbstdarstellung als internationaler Finanzanbieter nicht mit einer tatsächlichen aufsichtsrechtlichen Zulassung gleichgesetzt werden darf.

Insbesondere Aussagen zu Regulierung oder Unternehmenssitz sollten immer direkt in den offiziellen Registern der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden überprüft werden.

Persönliche Berater und vermeintliche Tradinggewinne

Bei Online-Tradingangeboten läuft der Kontakt häufig über persönliche Ansprechpartner. Nach einer Registrierung melden sich sogenannte Account Manager oder Finanzberater und erläutern angebliche Handelsmöglichkeiten.

Eine erste Einzahlung kann vergleichsweise gering ausfallen. Werden anschließend im Kundenkonto Gewinne angezeigt, entsteht schnell der Eindruck, dass das gewählte Investment erfolgreich funktioniert.

Solche angezeigten Kontostände sollten jedoch nicht mit tatsächlich vorhandenem und jederzeit auszahlbarem Vermögen gleichgesetzt werden.

Entscheidend ist, ob eine beantragte Auszahlung tatsächlich erfolgt.

IBO International – Probleme bei Auszahlungen beachten

Öffentliche Nutzerberichte zu IBO International enthalten unter anderem Vorwürfe, wonach nach Einzahlungen weitere Investitionen verlangt und Auszahlungen problematisch geworden seien. Solche Bewertungen sind keine behördlichen Feststellungen und müssen im Einzelfall kritisch betrachtet werden. Sie passen jedoch zu einem Risikobild, bei dem Anleger insbesondere auf die tatsächliche Verfügbarkeit ihres Guthabens achten sollten.

Ein besonderes Warnsignal liegt vor, wenn eine Auszahlung plötzlich von zusätzlichen Zahlungen abhängig gemacht wird.

Hierzu können beispielsweise angebliche Forderungen für

  • Steuern,
  • Provisionen,
  • Versicherungen,
  • Sicherheitsleistungen,
  • Kontofreischaltungen oder
  • Geldwäscheprüfungen

gehören.

Weitere Einzahlungen sollten in einer solchen Situation nicht allein aufgrund der Zusage erfolgen, das bestehende Guthaben werde danach sofort freigegeben.

Bereits Geld an IBO International gezahlt?

Wer bereits investiert hat und nun Zweifel entwickelt, sollte zunächst sämtliche vorhandenen Informationen sichern.

Wichtig sind insbesondere:

  • Überweisungsbelege,
  • Kontoauszüge,
  • Wallet-Adressen,
  • Transaktions-Hashes,
  • E-Mails und Messenger-Nachrichten,
  • Telefonnummern,
  • Namen angeblicher Berater,
  • Screenshots des Tradingkontos.

Bei Banküberweisungen sollte zusätzlich dokumentiert werden, auf welchen Namen das Empfängerkonto lautet und bei welchem Kreditinstitut dieses geführt wird.

Liegt die Überweisung noch nicht lange zurück, kann ein Überweisungsrückruf geprüft werden.

Kryptowährungen lassen sich teilweise nachverfolgen

Wurden Einzahlungen über Bitcoin, Ethereum, USDT oder andere Kryptowerte abgewickelt, sollten die Blockchain-Daten vollständig gesichert werden.

Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes ermöglichen grundsätzlich eine Rekonstruktion des weiteren Zahlungswegs.

Dabei kann insbesondere untersucht werden, ob die Kryptowerte später auf Konten regulierter Kryptobörsen gelangt sind. Ob daraus konkrete Möglichkeiten zur Rückgewinnung entstehen, hängt allerdings vom jeweiligen Transaktionsverlauf ab.

Vorsicht vor Fernzugriffssoftware

Bei Online-Tradingangeboten sollten Anleger zudem äußerst vorsichtig sein, wenn vermeintliche Berater die Installation von Programmen wie AnyDesk oder vergleichbarer Fernwartungssoftware verlangen.

Über solche Anwendungen kann unter Umständen Zugriff auf Online-Banking, Kryptobörsen oder persönliche Dokumente genommen werden.

Unbekannten Personen sollte deshalb kein Zugang zu sensiblen Finanzkonten ermöglicht werden.

Wurde bereits Fernzugriff gewährt, sollten Passwörter geändert und die betroffenen Konten überprüft werden.

Recovery-Scam nach einem Anlageverlust

Eine weitere Gefahr besteht nach einem möglichen Verlust.

Betroffene werden teilweise später von angeblichen Blockchain-Ermittlern, Behörden oder Rückholungsunternehmen kontaktiert. Diese behaupten, das verlorene Geld sei bereits gefunden worden.

Vor einer Auszahlung sollen dann erneut Gebühren oder Steuern gezahlt werden.

Solche Angebote sollten besonders kritisch geprüft werden. Gerade Geschädigte eines ersten Anlagebetrugs können gezielt für einen zweiten Zahlungsversuch angesprochen werden.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Wer über ibointernational.com investiert hat, sollte aufgrund der FMA-Warnung insbesondere folgende Schritte erwägen:

  • keine weiteren Zahlungen leisten,
  • Kommunikation vollständig sichern,
  • Bank- und Kryptozahlungen dokumentieren,
  • bei Banküberweisungen einen Rückruf prüfen,
  • Fernzugriffe beenden,
  • eine Strafanzeige und weitere rechtliche Schritte prüfen.

Bei höheren Beträgen kann insbesondere die frühzeitige Untersuchung der Zahlungswege wichtig sein.

FAQ zu IBO International

Warnt eine Finanzaufsichtsbehörde vor IBO International?

Ja. Die österreichische FMA warnt seit dem 7. April 2026 vor Angeboten von IBO International über ibointernational.com.

Was sagt die FMA konkret?

Nach Angaben der Behörde besitzt IBO International keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen.

Welche Produkte werden beworben?

Öffentlich verfügbare Angaben nennen unter anderem Forex, Kryptowährungen, Rohstoffe und weitere Tradingprodukte.

Was tun, wenn eine Auszahlung nicht erfolgt?

Weitere Zahlungen sollten zunächst unterbleiben. Sämtliche Kommunikation und Zahlungsinformationen sollten gesichert und der konkrete Zahlungsweg geprüft werden.

Können Kryptozahlungen zurückverfolgt werden?

Blockchain-Transaktionen sind grundsätzlich nachvollziehbar. Ob sich daraus Möglichkeiten zur Rückgewinnung ergeben, hängt vom Einzelfall ab.

ibointernational.com – Warnung der FMA ernst nehmen

Die behördliche Warnung zu IBO International und ibointernational.com sollte von Anlegern ernst genommen werden. Die FMA stellt ausdrücklich fest, dass der Anbieter in Österreich nicht zur Erbringung der genannten konzessionspflichtigen Wertpapiergeschäfte berechtigt ist.

Wer bereits Geld überwiesen oder Kryptowährungen transferiert hat, sollte weitere Zahlungsforderungen kritisch behandeln und die bisherigen Geldflüsse vollständig dokumentieren.

Die Kanzlei Wilms unterstützt Betroffene bei der rechtlichen Aufarbeitung von Online-Anlage- und Kryptobetrug sowie bei der Untersuchung von Bank- und Blockchain-Transaktionen.

Kanzlei Wilms – Rechtsanwalt für Kryptobetrug & Online-Investmentbetrug

📞 +49 69 380 781 603
📩 info@anwalt-wilms.de
🌐 anwalt-wilms.de/kontakt/