Thomas Lloyd: Weiter warten auf Auszahlungen der Vierte Cleantech?

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07.02.2022808 Mal gelesen
Auszahlungen der VCI sollen nun voraussichtlich im dritten Quartal 2022 erfolgen. Angeblich wegen Corona. Besorgte Anleger haben Fragen und wollen nicht warten.

Die Anlegergemeinschaft Thomas Lloyd, gegründet Anfang 2019 von der Berliner Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, gibt Anlegern der Thomas Lloyd Gruppe die Möglichkeit, sich gemeinsam in Bezug auf die Verschmelzung der Anlagegesellschaften und die erfolgte Umwandlung der Anlagen zu formieren. Seitdem haben sich hunderte Anleger unserer Anlegergemeinschaft angeschlossen.

Eine Vielzahl von Klagen, von Amtsgerichten bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland wurden durchgestritten, für viele Anleger erfolgreiche Prozesse geführt sowie Rückzahlungen realisiert.

Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH im Fokus

Nunmehr rückt die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH ("VCI") durch die ständigen Verschiebungen von Auszahlungen aus abgelaufenen Beteiligungsverträgen wegen angeblich noch nicht fälliger Forderungen immer weiter in den Fokus.

Anleger, die von der Vierten Infrastrukturgesellschaft mbH (VCI), einer Gesellschaft der Thomas Lloyd Gruppe, seit langem Auszahlungen erwarten, werden derzeit weiter in Bezug auf Auszahlungen vertröstet. Nachdem zunächst seitens der Gesellschaft Auszahlungen "frühestens für Herbst 2021" angekündigt waren, soll es nun nach einer Mitteilung der VCI von Mitte Januar 2022 "voraussichtlich im dritten Quartal 2022" sein. Es besteht Handlungsbedarf. 

In die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH wurde beispielsweise die Thomas Lloyd Private Wealth GmbH am 14.07.2016 verschmolzen. In diese Gesellschaft hatten bereits zahlreiche Anleger investiert in der Hoffnung, eine nachhaltige und renditeträchtige Anlagemöglichkeit zu schaffen.

Von Anlegern gezeichnete Genussscheine wurden damalig im Rahmen der oben genannten Verschmelzung durch inhaltsgleich ausgestaltete Genussrechte ersetzt. Viele Laufzeiten dieser Genussrechte endeten am 30.12.2020. Insoweit sollten hier nach dem Verständnis der Anleger nun die Genussrechte der VCI zur Auszahlung fällig sein.

Auszahlungen verzögern sich immer weiter

Viele Anleger warten seit Ende 2020 auf Auszahlungen, bespielsweise aus dem Vertrag "Thomas Lloyd Absolute Return Managed Portfolio Protected 2008/2020". Diese erfolgten jedoch durch die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft bisher nicht.

Begründet wird dies seitens der Gesellschaft damit, dass zwar die Vertragslaufzeiten beendet seien, aber aufgrund der damalig bei Zeichnung der Anlagen vereinbarten Genussrechtsbedingungen hier eine Fälligkeit, also eine Pflicht zum Auszahlen angeblich nicht bestehe. Hintergrund sei, dass es der Vierten Cleantech Infrastrukturgesellschaft an Liquidität fehle. Schuld sei die COVID-19-Pandemie.

Gemäß der Genussrechtsbedingungen sei ein Rückzahlungsanspruch "unter Berücksichtigung der aktuellen Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft zur Zahlung fällig". So lange für die Bedienung der der Rückzahlungsansprüche im Portfolio der Beteiligungsgesellschaft allerdings keine ausreichende Liquidität vorhanden sei, würden jedoch Rückzahlungsansprüche nicht fällig. Und eben diese erforderliche ausreichende Liquidität sei der VCI noch nicht zugeflossen aus dem Verkauf bzw. der Refinanzierung einzelner Infrastrukturprojekte. Entsprechende Schritte zur Liquiditätsbeschaffung "seien eingeleitet".  "Corona" sorge nun dafür, dass es hier Verzögerungen gebe.

Corona ist an allem schuld. Kann man glauben, muss man nicht.

Viele Anleger wollen sich nicht mehr vertrösten lassen und glauben nicht daran, dass "Corona" jetzt der wahre Grund für Auszahlungsverzögerungen bei der VCI ist. Seit Frühjahr 2020 hält die Covid-19-Pandemie die Welt in Atem. Es ist aber nicht so, dass seitdem weltweit keine Veräußerungen oder Refinanzierungen von einzelnen Vermögenswerten mehr stattfinden können. Glaubhafte Darstellungen bezogen auf konkrete betroffene Infrastrukturprojekte oder gar Beweise dafür, dass es "Verzögerungen" bei den "angestoßenen Transaktionen" bei der der Vierten Infrastrukturgesellschaft mbH gibt, legt die Gesellschaft in ihrem Schreiben von Mitte Januar 2022 nicht vor.

Anleger sollen warten und hoffen.

Damit wird praktisch der betroffene Anleger zu einem passiven Hoffen und Warten und vor allem Glauben angehalten, weil die Thomas Lloyd-Gruppe bzw. die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH nicht transparent und für den Anleger begründen, was denn noch da ist und liquidiert (also verkauft) werden muss und weshalb eine Auszahlung an die Anleger, die auf ihr Geld warten, nicht möglich ist.

Der Vierten Cleantech Infrastrukturgesellschaft ist die Anzahl der gezeichneten Verträge der Anleger samt Laufzeit und jeweiliger Investition bekannt. Ein Anleger kann erwarten, dass sich sein Vertragspartner vertragstreu verhält und insbesondere Vorsorge dafür trifft, dass Auszahlungen rechtzeitig und vollständig erfolgen. Geschieht das nicht, auch in Ansehung eine globalen Pandemie, so erwachsen Anlegern Ansprüche auf Schadenersatz, sofern fällige Auszahlungen schuldhaft nicht erfolgen. Für das Vorhandensein angeblicher Liquiditätsengpässe aufgrund vermeintlich wegen der Corona-Pandemie nicht möglicher Verkäufe oder Refinanzierungen einzelner Infrastrukturprojekte trägt die VCI die Beweislast. 

Ist nach Ansicht der Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH der Rückzahlungsanspruch der Anleger wirklich noch nicht fällig? Besorgte Anleger stellen uns häufig die Frage, ob die eigene Interpretation der VCI und von dieser etwaig selbstverschuldete Auszahlungshindernisse nicht eine unzulässige Verhinderung des Eintritts einer Fälligkeit sein könnten. Lasen Sie sich nicht hinhalten. Stellen Sie Fragen!

Was ist Anlegern zu raten? Haben Sie Fragen?

Wir erhalten derzeit viele Anfragen von besorgten Anlegern der Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH, die sich nicht weiter hinhalten lassen wollen. Sie sind alarmiert aufgrund der Vorkommnisse bei anderen Thomas Lloyd Gesellschaften. Auch werden wir oft gefragt, inwieweit die Erklärungen in den Schreiben der Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH überhaupt rechtlich haltbar und valide sind.

"Insbesondere dürften viele Fragen deshalb rechtlich zu prüfen sein, weil mit der Benachrichtigung durch die Thomas Lloyd Gruppe jetzt eine Situation geschaffen worden ist, aus der sich viele Folgefragen ergeben. Beispielsweise ob und wie eine Beratung vor Abschluss des Anlagevertrages mögliche Risiken behandelt hat und ob oder welche Personen oder Gesellschaften für etwaig eingetretene Vermögensschäden bei Ausbleiben der Auszahlungen haften können. Auch wird zu prüfen sein, inwieweit den Anlegern nun Rechte und Ansprüche zukommen, um sich zur Wehr zu setzen." meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen, Gründungspartner der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin, der mit seinem Team zahlreiche Anleger verschiedenster Emittenten vertritt.

Anlegern ist also zu raten, sich daher mit einer Rückzahlung nicht hinhalten zu lassen.  Lassen Sie sich beraten, wo Sie rechtlich stehen und welche konkreten Handlungsoptionen in Ihrer Vertragssituation wirtschaftlich sinnvoll sind.  

Beratung von spezialisierten Fachanwälten 

Die spezialisierten Rechts- und Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice in Berlin haben in Mandaten bezüglich der Thomas Lloyd Gruppe bereits eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich gerichtlich vertreten und stehen Ihnen als Anleger mit Rat und Tat zur Seite. Wir verfügen aufgrund unserer langjährigen Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen.

Unsere Anlegergemeinschaft bündelt die Interessen und sorgt für eine Wissenskonzentration.

Wir führen unsere Mandate ortsunabhängig mit modernsten Kommunikationsmitteln. Persönlicher Kontakt zu unseren Mandanten und eine gute Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für Sie nachvollziehbar erste Einschätzung in der wir auch besprechen können, ob eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.

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