Drohende Verjährung bei EA897 Motor, BGH und Audi-Dieselskandal?

RA Eser
18.12.2021293 Mal gelesen
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Im AUDI-Abgasskandal mehren sich die verbraucherfreundlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes wegen der von AUDI hergestellten  3.0 Liter-Dieselmotoren mit dem Motortyp EA 897.


Erst kürzlich, am 16.12.2021, erlitt die Audi AG eine herbe Niederlage vor dem Bundesgerichtshof.


Es geht um die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.12.2021, Aktenzeichen VII ZR 389/21.


Dem Sachverhalt lag ein Audi A6 3.0 TDI, den der Kläger 2017 als Gebrauchtwagen gekauft und über ein Darlehen finanziert hatte, zu Grunde. Das streitgegenständliche Fahrzeug verfügt über die Abgasnorm Euro 6, es handelt sich um einen 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 897.


Bekanntlich wurden bereits 2018, wichtig für die Fristberechnung der Verjährung, s. weiter unten, Rückrufe für verschiedene Modelle durch das Kraftfahrtbundesamt angeordnet. Diese betrafen die von der Audi AG federführend entwickelten Motoren mit der Typenbezeichnung EA 897, angeordnet.

Unter dem Betreff "Rückruf 23X6 - Nox-Emissionen bei V-TDI-Motoren" erhielten viele betroffene Kunden Rückrufschreiben. In diesen wurden sie zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert.

Bisher betroffene Motoren und Modelle im Audi Dieselskandal
Sechszylinder (3.0 l V6) Motoren des Typs EA896 und EA897 und
Achtzylinder (4.2 l V8) Motoren des Typs EA898
Hierbei wurden bei einer Vielzahl von Fahrzeugen des VW-Konzerns durch die Audi AG entwickelten 3.0 Liter V6 und 4.2 Liter V8 Motoren des Typs EA896, EA897 und EA898 (Euro 5 und Euro 6) verbaut. Diese Motoren verfügen in großen Bereichen über unzulässige Abschalteinrichtungen.

Erstmals ging es im Abgasskandal vor dem BGH also um diese Fahrzeuge mit den größeren 3-Liter-Motoren.


Die BGH-Entscheidung befasst sich zunächst mit der technischen Frage, ob dem klagenden Darlehensnehmer, der ein verbrieftes Rückgaberecht im Darlehensvertrag grundsätzlich zusteht, hier überhaupt Schadensersatzansprüche wegen Abgasmanipulation geltend machen kann.


Dies bejaht der BGH in seiner Entscheidung vom 16.12.2021 nun, Az.: VII ZR 389/21.


Aber im Grunde genommen geht es um die Frage, ob auch die 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 897 von dem Abgasskandal betroffen und die Audi AG zu Schadensersatz verpflichtet ist.
Hiervon geht Rechtsanwalt Eser jedoch nun aus.


Der BGH hat das Urteil des OLG Celle nun im Revisionsverfahren aufgehoben und den Fall zur erneuten Entscheidung an das OLG zurückverwiesen.


Der BGH machte hierbei vor allem deutlich, dass der Schaden des Klägers nicht dadurch entfallen ist, dass er von dem Rückgaberecht keinen Gebrauch gemacht und das Darlehen vollständig abgelöst hat. Nach der Interpretation von Rechtsanwalt Eser geht also der BGH davon aus, dass der Schaden grundsätzlich wegen Abgasmanipulation besteht und nicht durch die technische Vereinbarung eines verbrieften Rückgaberechts entfallen ist.


Das OLG Celle muss zwar jetzt den Fall neu entscheiden. Hierbei muss sich das Oberlandesgericht Celle aber zwingend an die vom BGH aufgestellten Ausführungen halten, sodass danach dem Kläger Schadenersatz zuzusprechen sein müsste.

Die BGH-Entscheidung reiht sich in eine Serie zahlreicher positiver Urteile für die Verbraucher und gegen die Audi AG. Denn neben weiteren zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Frankfurt am Main und Naumburg ebenfalls Audi bei diesen Fahrzeugen zu Schadenersatz verurteilt", sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht K. Eser, Inhaber der Kanzlei.

Drohende Verjährung zum 31.12.2021
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser, sollten Besitzer von betroffenen Audifahrzeugen (Rückrufbescheid des Kraftfahrtbundesamt oder Angebot eines Software-Updates von AUDI) sich so schnell wie möglich von einer spezialisierten Anwaltskanzlei beraten lassen.

Nachdem im Jahr 2018 der AUDI-Dieselskandal publik geworden ist, könnten zum 31.12.2021 etwaige bestehende Schadensersatzansprüche verjähren. Hierbei ist nämlich die kenntnisabhängige 3-jährige Regelverjährungsfrist zu beachten.

Betroffene Autofahrer haben einen Anspruch auf Schadensersatz!
Den die Dreiliter-Dieselmotoren vom Typ EA897 sind nach unserer Auffassung flächendeckend vom Audi-Dieselskandal betroffen.
Insoweit muss man zwischen den durch die Audi AG hergestellten 3.0 Liter und 4.2 Liter Sechszylinder- und Achtzylindermotoren und den durch die VW AG produzierten Vierzylindermotoren unterscheiden.


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Was wir für sie tun können:


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