Aktuelle Rechtslage Falschberatung P&R Container, Bank haftet!

RA Eser
08.06.2021241 Mal gelesen
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Seit der Insolvenz der P&R-Gesellschaften im Jahre 2018 bangen viele Anleger um ihr investiertes Kapital.

Geschädigte Anleger fragen verstärkt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser nach Regressmöglichkeiten gegenüber Beratern, gleich ob freier Berater oder Bankberater.

Für Anleger, die nicht direkt über eine der P&R-Gesellschaften gezeichnet haben, sondern von Dritter Seite, z.B. von Banken oder freien Anlageberatern, beraten und aufgeklärt worden sind, besteht immer noch der Weg der Rückabwicklung durch Einreichung einer Schadensersatzklage. Dies gestützt auf fehlerhafte Aufklärung und Beratung.

Vor allem wenn Banken die Beratung durchgeführt haben sollten, können sich die Anleger auf eine langjährige anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes berufen.

Kürzlich wurde z.B. die Münchner Bank eG  wegen fehlerhafter Beratung auf Schadensersatz verurteilt.

Das Landgericht München hat die Münchner Bank eG zu Schadenersatz in Höhe von ca. 55.000,- EUR verurteilt, weil sie ihren Aufklärungspflichten bei der Vermittlung eines P&R-Containerinvestments nicht nachgekommen ist, Urteil vom 18.05.2021, Az. 28 O 12467/20. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach übereinstimmenden Medienberichten, sah das Gericht es nämlich als erwiesen an, dass die Bank die Wirtschaftlichkeit und Plausibilität der Anlage nicht ausreichend geprüft bzw. die klagende Anlegerin nicht ausreichend informiert habe. Das Gericht stützte sich hierbei vor allem auf die Bestätigungsvermerke des Wirtschaftsprüfers, die Einschränkungen enthielten.  Hierüber hätte jedoch aufgeklärt werden müssen. Denn aufgrund der umfangreichen Garantien sei die Bonität das maßgebliche Risiko bei P&R gewesen.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser hat das Urteil des Landgerichtes München eine weit über den Einzelfall gehende Signalwirkung. Dieses Urteil des Landgerichtes München, so Rechtsanwalt Eser weiter, ist nämlich im Prinzip auf alle P&R-Geschädigten übertragbar.

Geschädigte Anleger sollten sich nun zeitnah von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über weitere rechtliche Schritte informieren und beraten lassen.

Verjährungsfrist dringend beachten, 31.12.2021

Nachdem die Insolvenz im Jahre 2018 erfolgt ist, läuft allerdings im Hintergrund die 3-jährige  Verjährungsfrist.

Danach müssen die Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung spätestens bis zum 31.12.2021 verjährungsunterbrechend eingeklagt werden.