Hannover Leasing 193, aktuelle Rechtslage, BGH-Urteil!

RA Eser
30.04.202179 Mal gelesen
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Kapitalanleger die sich an dem geschlossenen Fonds Hannover Leasing 193 beteiligt haben, haben Grund zur Hoffnung.

In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH die beratende Commerzbank zu Schadensersatz wegen Prospektfehlern verurteilt.

Die Entscheidung des BGH ist deswegen  bemerkenswert, weil der BGH dort postuliert, dass die beratende Bank Prospektfehler hätte erkennen und darauf hinweisen müssen. Der BGH kommt zu dem Schluss, dass die beratende Bank die streitgegenständliche Anlage gar nicht dem Kunden hätte empfehlen dürfen.

Es handelt sich um das Urteil vom 23.02.2021 (Az. XI ZR 191/17).

Warum ist der Emissionsprospekt des Hannover Leasing 193 falsch?

Zunächst stellt der BGH in seinem Urteil (Az. XI ZR 191/17) fest, dass der Verkaufsprospekt des Hannover Leasing 193 fehlerhaft ist. Der Emissionsprospekt des Fonds prognostizierte für das Fondsobjekt eine zu hohe Stellplatzanzahl. Bereits zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung waren weniger Parkplätze baurechtlich genehmigt als angegeben. Für die zu viel angegebenen Stellplätze bestand zum Aufstellungszeitpunkt weder eine baurechtliche Genehmigung noch ein rechtlicher Anspruch auf eben eine solche Genehmigung. Dennoch wurde durch den Prospekt der Eindruck erweckt, dass die Genehmigungen vorliegen würden.

BGH: Commerzbank hätte den Prospektfehler erkennen müssen

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Wir beraten und vertreten Fondsanleger bundesweit seit über 16 Jahren. Wir haben  größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Wer eine Fondsbeteiligung gezeichnet hat und dabei falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadenersatz. Nutzen Sie unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung für Ihre geschlossenen Fondsbeteiligungen.

Interessierte Anleger können für eine erste Information Kontakt, beispielsweise via E-Mail oder via Telefon, mit der Anwaltskanzlei Eser aufnehmen. Auf der Homepage der Anwaltskanzlei sind weitergehende Information sowie ein Fragebogen abrufbar.

Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 16 Jahren als Anlegerschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.

Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Anlegerschutzes und des Kapitalmarktrechtes. Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt lehrt Herr Eser seit 2010 als Lehrbeauftragter an der Duale Hochschule Baden-Württemberg im Fachbereich Finanzdienstleistungen.