P&R Container Insolvenz: Anleger dürfen hoffen

P&R Container Insolvenz
29.10.201983 Mal gelesen
Insolvenzverwalter erwarten Erlöse in Milliardenhöhe

In den Insolvenzverfahren über das Vermögen der deutschen P & R Kontainer-Vertriebsgesellschaften haben die Insolvenzverwalter mit Zustimmung der jeweiligen Gläubigerausschüsse die Vergleichsvereinbarungen angenommen.

 

"Wir gehen für die derzeit angemeldeten Forderungen der Anleger von einem feststellbaren Forderungsvolumen von insgesamt etwas über 3 Milliarden Euro in allen vier Insolvenzverfahren aus", schreibt der Insolvenzverwalter in seiner aktuellen Pressemitteilung vom 23.10.2019.

 

Die Feststellung der Forderung ist allerdings Voraussetzung für eine Teilnahme am Insolvenzverfahren und an Abschlagsverteilungen. Einen ersten Prüfungstermin soll es voraussichtlich im Dezember 2019 geben. Geschädigte Anleger sollten daher ihre Forderungen umgehend noch nachmelden.

 

Die Verwertung der Containerflotte verlaufe weiterhin plangemäß. Es wären Verwertungserlöse von mehr als einer Milliarde Euro angestrebt.

 

"Auch wenn heute niemand die genaue Höhe der Erlöse garantieren kann, lässt sich schon jetzt sagen, dass mehr als 250 Millionen Euro zum Jahresende bereits realisiert sein werden", so der Insolvenzverwalter.

 

Die Frage der Anfechtbarkeit der an die Anleger geleisteten Zahlungen soll laut Insolvenzverwalter in Pilotverfahren geklärt werden. Hier sollten betroffene Anleger dringend anwaltlichen Rat einholen, denn oftmals werden derartige Rückforderungen zu Unrecht erhoben.

 

Vorsicht ist auch geboten beim Abschluss von Hemmungsvereinbarungen. Hier könnten Regressansprüche gegenüber Dritten in der Zwischenzeit verjähren.

 

ROESSNER ist seit über 30 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und vertritt dabei ausschließlich die Interessen geschädigter Anleger, Unternehmen und Kommunen.

 

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