P&R Insolvenz – Anlegern droht neuer Ärger

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12.04.201984 Mal gelesen
P&R-Anlegern könnte neuer Ärger mit dem Insolvenzverwalter und dem Finanzamt drohen.

Rechtsanwalt Ralf Buerger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und in Partnerschaft mit einem Steuerberater am Kanzleistandort Hagen, daher weiß er genau: "Das Thema P&R wird zunehmend komplizierter!"

Insolvenzverwalter Jaffe hat kürzlich angekündigt, dass die Auszahlungen der letzten vier Jahre zurückgefordert werden könnten. Das ist für die Anleger, die sich mit dem Totalverlust allein schon mächtig genug gebeutelt sehen, nun ein weiterer Schlag ins Kontor. Buerger: "Die Insolvenzverwaltung greift auf das Rechtsmittel der Insolvenzanfechtung zurück." Damit ist gemeint, dass Ausschüttungen eines vermeintlich erkennbar zahlungsunfähigen Unternehmens gar nicht erst hätten ausgezahlt werden dürfen und unter bestimmten Voraussetzungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden könnten."

Buerger: "Anleger sollten jetzt gut beraten sein, da zusätzlich noch mit anstehenden Rückforderungen des Finanzamtes weitere Ansprüche auf vielfach jetzt schon mittellose Anleger zukommen werden." Buerger weiß: "Da spielen sich echte Tragödien ab, da sind komplette Altersversorgungen auf der Strecke geblieben!"

Rein rechtlich ist dagegen einiges zu tun, denn der Insolvenzverwalter folgt einer Routine, der man sich unter Umständen im Wissen um die richtigen Rechtsmittel und Argumente erfolgreich erwehren kann.

Auch etwaigen Rückforderungen des Finanzamtes sollte man mit einer konkreten Prüfung auf den Zahn fühlen, um dem Amt angemessen zu begegnen.

Hier dürfte nämlich in absehbarer Zeit die Situation eintreten, dass Finanzämter erlangte Steuervorteile für etwaige Phantasie-Container zurück fordern könnten, die Anleger eingestrichen haben. Buerger: "Dass für diese nicht existenten Container mit echtem Geld bezahlt wurde, könnte da unter Umständen nicht ins Gewicht fallen."

Ob diesen drohenden Forderungen wirksam widersprochen werden kann, muss jeweils im Einzelfall geklärt werden. Rechtsanwalt Ralf Buerger ist Ihr Ansprechpartner für die Abwehr unberechtigter Anspruchsbegehren sowie für die Realisierung verloren Vermögens.

 

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