P&R Container – Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
12.02.201928 Mal gelesen
Nach der Insolvenz der deutschen P&R-Gesellschaften bangen rund 54.000 Anleger um ihr Geld. Derweil muss sich der P&R-Gründer demnächst vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf gewerbsmäßigen Betrug in 414 Fällen und Steuerhinterziehung in zwölf Fällen.

Die Anklage beschränkt sich auf gewerbsmäßigen Betrug in 414 Fällen, wobei in 88 Fällen ein großer Schaden entstanden sein soll. Insgesamt beläuft sich die Schadenssumme in den 414 Fällen auf knapp 18 Millionen Euro. Betroffen sind davon 268 Anleger, die über die P&R Transport-Container GmbH noch ab Februar 2017 insgesamt 414 Verträge über Container abgeschlossen haben, teilt die Staatsanwaltschaft München I mit.

Zu diesem Zeitpunkt sei längst klar gewesen, dass sich die P&R-Gruppe in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand und schon seit dem Jahr 2007 mehr Container an Anleger verkauft wurden als tatsächlich vorhanden waren. Der Fehlbestand sei bis März 2018 auf mehr als 60 Prozent angewachsen. Das Geld der neuen Anleger wurde u.a. dazu verwendet, die Auszahlungen an die Altanleger zu realisieren, bis das System vor knapp einem Jahr zusammengebrochen ist. Diese erhebliche Schieflage sei den 268 Anlegern in den 414 Fällen bewusst verschwiegen worden. Ebenso seien sie nicht über das hohe Ausfallrisiko ihres Investments von mindestens 50 Prozent aufgeklärt worden.

"Der tatsächliche Schaden im Anlageskandal um P&R-Container liegt natürlich wesentlich höher und betrifft viel mehr Anleger. In dem Strafverfahren geht es aber auch nicht um die Schadensersatzansprüche der Anleger. Diese müssen sie selbst geltend machen", erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Ansprüche können nicht nur gegen die Unternehmensverantwortlichen, sondern auch gegen die Anlageberater geltend gemacht werden. Diese hätten die Anleger über die Risiken ihres Investments aufklären müssen. "Erfahrungsgemäß wurden solche Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder verharmlost. Dann können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden", so Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller hat eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen, um die Ansprüche betroffener P&R-Anleger zu bündeln und P&R-Opfer zu betreuen.

 

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de