P & R Containerinvestments: Prüfen Sie Ihre Schadensersatzansprüche

Anlegerrecht Investor
11.09.201880 Mal gelesen
Anleger von P & R Containerinvestments erhalten aktuell Schreiben des Insolvenzverwalters Dr. Michael Jaffé. In diesen Schreiben sind vorausgefüllte Tabellen für die Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle beigefügt.

Bremen, 10.09.2018: Anleger von P & R Containerinvestments erhalten aktuell Schreiben des Insolvenzverwalters Dr. Michael Jaffé. In diesen Schreiben sind vorausgefüllte Tabellen für die Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle beigefügt. Offen ist dabei, mit welchen Ergebnissen die Investoren im Rahmen der verschiede­nen Insolvenzverfahren über die P & R Gesellschaften rechnen können. Der Insolvenzverwalter teilte bereits in einem Zwischenbericht vom 25.06.2018 mit, dass von 1,6 Mio. verkauften Containern lediglich rund 600.000 überhaupt noch tatsächlich vorhanden sind. Folglich ist davon auszugehen,  dass aus den zur Verfügung stehenden Vermögensgegenständen die Gläubigerforderungen nicht befriedigt werden können. HAHN Rechtsanwälte empfiehlt Investoren deshalb, zusätzlich prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.

P & R Anleger sollten Vermittlerhaftung prüfen lassen

Investoren sollten daher insbesondere überprüfen lassen, ob eine Vermittler- oder Beraterhaftung in Betracht kommt. Anlageberatern und -vermittlern obliegt die Verpflichtung, den Anleger ordnungsgemäß über die mit dem Geschäft verbundenen Risiken aufzuklären. "Dazu gehört insbesondere auch der Umstand, dass der Investor regelmäßig gar nicht Eigentümer des erworbenen Containers wird", so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von HAHN Rechtsanwälte. Dies bestätigte zwischenzeitlich auch das Landgericht München I in einer Entscheidung vom 20. Juni 2018. Für den Fall, dass nach Ablauf der Mietzeit kein Angebot zum Kauf des Containers durch P & R unterbreitet wird, fehlt es an einer faktischen Verwertungsmöglichkeit für den Anleger. Dieser kann nicht verifizieren, wo sich der vermeintlich in seinem Eigentum stehende Container befindet.

In einer Vielzahl von HAHN Rechtsanwälte betreuten Fällen erfolgte keine ordnungsgemäße Risikoaufklärung, die zur Haftung des Vertriebs führt. Die tatsächlich mit den P & R Investments verbundenen Risiken wurden schlichtweg verschwiegen, im Gegenteil, wurde häufig eine - nicht vorhandene - Sicherheit hervorgehoben. HAHN Rechtsanwälte bietet auf der Homepage eine Checkliste für P & R Anleger an, anhand derer diese eine Vorprüfung vornehmen können, ob sie möglicherweise nicht ausreichend über die Risiken des Container-Investments aufgeklärt worden sind.