Vergleich in Sachen Anderson Grund vor dem Landgericht Hannover

AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Berlin
07.09.20189 Mal gelesen
Anlage als absolut risikolos und mündelsicher angepriesen, aber in Wirklichkeit waren die zur Besicherung der Anleger auserkorenen Objekte jedoch überhaupt nicht werthaltig. Betroffene Anleger der Anderson Grund suchen Verantwortliche, um Ansprüche geltend zu machen.

In Sachen Anderson Grund konnte die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin vor dem Landgericht Hannover einen sehr positiven Vergleich für einen ehemaligen Anleger abschließen. Die damals tätige Beratungsfirma D. GmbH aus Hannover verplichtete sich zur Zahlung von 11.500 Euro und übernahme 3/4 der Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs.

Zum Hintergrund: Anlage als absolut risikolos und mündelsicher angepriesen

Der durch AdvoAdvice vertretene Kläger hatte sich nach einer Schulungsveranstaltung bei der Beklagten Vermittlungsfirma zu einer Kapitalanlage bei der mittlerweile insolventen Anderson Grund entschieden.

Auf der Schulungsveranstaltung wurde die Anlage nach Aussage der Klägers als absolut risikolose Anlage und als mündelsicher angepriesen. Dies vor allem deswegen, weil für den Anleger eine Grundschuld durch die Anderson Grund als Sicherheit bestellt werden sollte. Diese sollte dann im Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder auch Insolvenz als Sicherheit für die Anleger dienen.

In Wirklichkeit waren die zur Besicherung der Anleger auserkorenen Objekte jedoch überhaupt nicht werthaltig, weshalb dem betroffenen Anleger in Schaden im Rahmen von ca. 15.000,00 Euro entstand.

Zur Klage: Schadensersatz gegen Beratungsfirma endet mit Vergleich

Nachdem eine vorprozessuale Zahlungsaufforderung ohne konkretes Ergebnis blieb, wurde Klage auf Schadensersatz gegen die Beratungsfirma D. GmbH aus Hannover eingereicht.

Diese verteidigte sich zunächst vor dem Landgericht Hannover, lenkte aber dann kurz vor der Verhandlung ein und bot einen Vergleich an, welcher dann für den durch AdvoAdvice vertretenen Mandanten abgeschlossen wurde.

Fazit: Unser Rechtstipp - betroffene Anleger sind auf der Suche nach Verantwortlichen, um erfolgreich Ansprüche geltend zu machen

Oft bleibt bei einer Unternehmensinsolvenz für den betroffenen Anleger nur noch die Suche nach weiteren Verantwortlichen. Dies kann der Berater oder Vermittler bzw. das hinter diesem stehende Beratungsunternehmen sein. Es kommt aber auch eine Haftung von Vorständen, Aufsichtsräten oder Geschäftsführern sowie Hintermännern in Betracht, die dem Anleger teilweise unbekannt sind.

Es bedarf daher einer klaren Analyse der rechtlichen Möglichkeiten durch einen Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht, um die besten Optionen zur Anspruchsdurchsetzung herauszufinden und die Ansprüche dann auch gerichtlich geltend zu machen. Eine kostenfreie Ersteinschätzung bieten die Experten von AdvoAdvice gerne telefonisch oder auf Anfrage per Email unter info@advoadvice.de an.