P&R – Ermittlungen wegen Betrugsverdacht – Eine Million Container fehlen

Belehrung der Deutsche Bank Bauspar AG fehlerhaft – Anlauf der Frist nicht klar definiert
22.05.2018165 Mal gelesen
Nach der Insolvenz der deutschen P&R-Gesellschaften kommt es für die Anleger immer schlimmer. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter inzwischen mitteilte, wurden zwar rund 1,6 Millionen Container an die Anleger verkauft. Tatsächlich existieren aktuell aber nur noch ca. 600.000 Container.

Vor diesem Hintergrund ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts des Betrugs gegen ehemalige und heutige Geschäftsführer der P&R-Gruppe. Zwei der Beschuldigten sollen ihre vollumfängliche Kooperationsbereitschaft versichert haben, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

P&R galt über Jahrzehnte als verlässlicher Anbieter für Container-Direktinvestments. Anleger haben teilweise über Generationen in P&R-Container investiert. Umso überraschender dürfte für sie die Insolvenzen vor einigen Wochen gekommen sein. Für rund 54.000 Anleger geht es seitdem um viel Geld, ca. 3,5 Milliarden Euro stehen im Feuer. Dies umso mehr, nachdem nun bekannt wurde, dass etwa eine Millionen Container nur auf dem Papier existieren.

Nach den Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters ist P&R nicht erst in den vergangenen Monaten in die Krise geraten. Vielmehr gebe es schon seit zehn Jahren eine Fehlentwicklung. So habe die Differenz zwischen vorhandenen und verkauften Containern schon 2010 etwa 600.000 Stück betragen. Diese Differenz ist in den Folgejahren noch weiter angewachsen. Spekulationen, dass P&R laufende Mietzahlungen und Rückkäufe nur noch durch den Verkauf neuer Container finanzieren konnte, bekommen durch die aktuellen Entwicklungen neue Nahrung.

Für die Anleger bedeutet der Fehlbestand von etwa einer Million Containern, dass auch etwa zwei Drittel des gesamten Investitionsvolumens sich mehr oder weniger in Luft aufgelöst haben könnten. Da nur noch 600.000 Container vorhanden sind, lassen sich entsprechend auch nur deutlich geringere Mieteinnahmen erzielen. Darüber hinaus wird durch den geringeren Containerbestand auch die Insolvenzmasse erheblich geschmälert. "Die Anleger können im Insolvenzverfahren vermutlich nur noch mit einer bescheidenen Insolvenzquote rechnen", befürchtet Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Damit die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle überhaupt anmelden können, müssen die Insolvenzverfahren erst regulär eröffnet werden. Ein Zeitpunkt ist aktuell noch nicht absehbar. Da aber auch im Insolvenzverfahren mit erheblichen Verlusten gerechnet werden muss, können die Anleger auch ihre Schadensersatzansprüche geltend machen, um ihr investiertes Geld zu sichern. Forderungen können gegenüber den Anlageberatern und Vermittlern bestehen, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Containerinvestments und insbesondere über das Totalverlust-Risiko der Anleger aufgeklärt haben. Angesichts der aktuellen Entwicklungen können ebenso Ansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen oder Wirtschaftsprüfer und Gutachter geprüft werden.

Mehr Informationen: http://www.anwalt4you.net/pr-containerinvestments