MS Santa Giorgina – BGH spricht Machtwort – Rückforderung der Ausschüttungen unzulässig

25.01.2018 102 Mal gelesen
Anleger des Schiffsfonds MS Santa Giorgina können aufatmen: Sie müssen die erhaltenen Ausschüttungen nicht zurückerstatten. Der BGH hat diesbezüglich mit Beschluss vom 7. November 2017 ein Machtwort gesprochen (Az.: II ZR 127/16).

Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass aus den Gesellschaftsvertrag nicht eindeutig hervorginge, dass die Gesellschaft einen Rückzahlungsanspruch gegen die Anleger hinsichtlich der geleisteten Ausschüttungen habe. Eine Darlehensabrede als Grundlage der vorgenommenen Liquiditätsauszahlungen an die Gesellschafter lasse sich dem Gesellschaftsvertrag nicht mit der nötigen Klarheit entnehmen. "Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit. Die Forderung gegenüber den Anlegern, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen wird nicht aufrechterhalten", erklärt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Beteiligung an dem durch MPC aufgelegten Schiffsfonds MS Santa Giorgina war für die Anleger nicht nur verlustreich. Im Jahr 2013 wurden sie durch die KG MS Santa Giorgina Offen Reederei UG auch noch zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert. Gegen Anleger, die dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, hat die Gesellschaft repräsentativ Klagen eingelegt. Sie vertrat die Auffassung, dass die Rechtslage nicht eindeutig sei.  Mit dem aktuellen Beschluss des BGH sei nun Rechtssicherheit eingekehrt. Die Gesellschaft hält daher ihre Forderung gegenüber den Anlegern auf Rückzahlung der Darlehen und Nebenforderungen nicht mehr aufrecht.

Anleger, die den Forderungen auf Rückzahlung nicht nachgekommen sind, können damit aufatmen. Für die Anleger, die die Rückzahlungen geleistet haben, sieht die Lage allerdings schlechter aus. Sie haben zwar nun ihrerseits einen Anspruch auf die Rückzahlung der gezahlten Gelder, allerdings wird die Gesellschaft liquidiert. Während der Liquidation ist eine Auszahlung nicht möglich. "Das bedeutet, dass zunächst alle anderen Verbindlichkeiten der Gesellschaft beglichen werden müssen. Ob für die Anleger danach noch etwas übrigbleibt, ist ungewiss. Damit dieses Geld nicht auch noch verloren ist, sollten die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen", erklärt Rechtsanwalt Kanz.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt seit vielen Jahren geschädigte Schiffsfonds-Anleger. Immer wieder geht es dabei auch um die Rückforderung von Ausschüttungen. "Oft genug sind diese Forderungen rechtlich nicht haltbar, wie auch die aktuelle Entscheidung des BGH zeigt. Anleger sollten daher den Forderungen nicht im vorauseilenden Gehorsam nachkommen, sondern zunächst prüfen lassen, ob überhaupt eine rechtliche Grundlage für die Rückforderungen besteht", so Rechtsanwalt Kanz.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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Rechtsanwalt Simon Kanz

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