Nordcapital Schiffsportfolio 5 – Schadensersatzansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen

Rechtsanwalt Simon Kanz, Kanzlei Cäsar-Preller.
21.12.201786 Mal gelesen
Die Beteiligung an dem Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio 5 erwies sich für die Anleger bislang als Flop. Anleger haben noch die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

"Die Forderungen könnten allerdings schon 2018 verjähren", sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der Fonds Schiffsportfolio 5 wurde im Juli 2008 durch das Emissionshaus Nordcapital aufgelegt. Der Zweitmarktfonds wollte in mehr als 100 Schiffsbeteiligungen investieren und durch diese Streuung das Risiko minimieren. Anleger konnten sich mit einer Mindesteinlage von 15.000 Euro an dem Schiffsfonds beteiligen, insgesamt sollten etwa 30 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt werden.

Doch die Beteiligung verlief für die Anleger von Beginn an enttäuschend. Die prognostizierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden und blieben weitgehend aus.  2015 sollten die Anleger in Form von Nachrangdarlehen sogar frisches Kapital "nachschießen".

"Zahlreiche Schiffsfonds gerieten durch die weltweite Finanzkrise 2008 in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. Aufgrund der sinkenden Nachfrage konnten die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielt werden. Auch wenn der Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio 5 das Risiko durch Investitionen in mehr als 100 Schiffsbeteiligungen weit streuen wollte, machten sich die Auswirkungen der Krise auch hier schnell bemerkbar. Anleger bekamen dies z.B. in Form von ausbleibenden Ausschüttungen zu spüren", so Rechtsanwalt Kanz.

Allerdings bestehen bei Beteiligungen an Schiffsfonds für die Anleger häufig gute Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können. Grundlage dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. In den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds oft als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. "Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört es aber auch, die Risiken umfassend darzulegen. Bei Schiffsfonds sind dies beispielsweise die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere das Totalverlust-Risiko. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken häufig verschwiegen oder bagatellisiert. Selbst sicherheitsorientierten Anlegern wurden Beteiligungen an Schiffsfonds zur Altersvorsorge empfohlen, obwohl diese in der Regel spekulativ sind", erklärt Rechtsanwalt Kanz.

Im Falle einer solchen Falschberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Zu beachten ist dabei, dass die Forderungen auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft verjähren. Beim Nordcapital Schiffsportfolio 5 droht damit schon in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Verjährung der Ansprüche.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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