Oberle Geothermik jetzt MoreMedia GmbH

16.10.201735 Mal gelesen
Die Firma Oberle Geothermik GmbH hat einen neuen Geschäftssitz, neuen Geschäftsführer und neuen Namen. Geothermik Anleger sind verunsichert – was bedeuten diese Änderungen für ihr Investment?

Maximilian Oberle ausgeschieden

Ausgeschieden als Geschäftsführer ist der ehemalige Geschäftsführer Maximilian Oberle (Sohn des bekannten Michael Oberle). Als neuer Geschäftsführer wurde Herr Stephan Andreas Kraus (Kempten) bestellt. Die Firma Oberle Geothermik GmbH wurde umbenannt in MoreMedia GmbH, der Geschäftssitz verlegt und befindet sich in der Scharnhorststr. 24 in 10115 Berlin.

Geschäftsgegenstand verändert

Gegenstand der Gesellschaft sind nunmehr: Verlagsgeschäfte, Unternehmensberatung sowie Projektentwicklung, Verwaltung eigenen Vermögens sowie Beteiligung an anderen Unternehmen und Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung als persönlich haftende Gesellschafterin bei anderen Gesellschaften.

Anleger sind verunsichert

Betroffene Anleger, die Gelder bei der Oberle Geothermik GmbH angelegt hatten, fragen sich nun wie es weiter geht. Was passiert mit der Geldanlage? Aus Sicht der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB geht es um die Frage, was mit den Geldern geschehen ist, die die Anleger bei der Oberle Geothermik GmbH angelegt haben. Ob diese Gelder an die Anleger zur Rückzahlung gelangen, nachdem der Geschäftszweck der Gesellschaft nicht mehr in Geothermie-Projekte oder ähnlichen Investments besteht, ist fraglich. Seit dem 22.11.2012 war der Gegenstand des Unternehmens: Planung und Bau von Solar- und geothermischen Anlagen, Beteiligung an Unternehmen aller Art, spezielle Geothermie und erneuerbare Energien sowie Beratung in diesem Bereich.

Experte rät betroffenen Anlegern, jetzt zu handeln

Dr. Sven Tintemann, Experte bei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts, rät betroffenen Anlegern zum Handeln. "Betroffene Anleger fürchten um den Verlust ihres Investments. Anleger die Gelder bei der Gesellschaft Oberle Geothermik GmbH angelegt haben, sollten spätestens jetzt nach der Änderung von Geschäftsgegenstand, Geschäftssitz und des Geschäftsführers sich wegen der Anlage von einem Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Neben der Gesellschaft als Anspruchsgegner ist ein Vorgehen gegen den damals tätigen Berater / Vermittler oder gegen die seinerzeit tätige Geschäftsführung denkbar. Diese haftet ggf. auf Schadensersatz z.B. wegen eines möglicherweise ohne Erlaubnis der BaFin betriebenen Einlagengeschäfts ohne Erlaubnis der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)", erläutert der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Tintemann aus Berlin.