Gläubigerversammlung LombardClassic 3 GmbH & Co. KG am 19.09.2017 in Chemnitz

Vermittler übernehmen Lombardium-Gläubigerausschuss
10.10.201730 Mal gelesen
Lombard Classic 3: Es deutet einiges auf Anlagebetrug hin.

"Es deutet alles auf ein Anlagebetrugsmodell hin, das von den Verantwortlichen im ganz großen Stil aufgezogen wurde". Für Rechtsanwalt Dr. Pforr, der als Teilnehmer an der Gläubigerversammlung der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG in Chemnitz in Vertretung seiner Mandanten teilnahm, kann es keinen anderen Schluss geben. Insbesondere Rechtsanwalt Scheffler, der als Insolvenzberater die wohl tiefsten Einblicke nehmen musste, ließ in seinem Bericht keine andere Auslegung zu - ohne den abschließenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft etwas vorweg nehmen zu wollen. Hier ist aber aktuell nicht viel zu erwarten, nachdem der bislang die Ermittlungen leitende Staatsanwalt an den BGH ersetzt wurde. Ein Ersatz für Moritz von Schenk wurde noch nicht bestellt - und die Folgen sind gravierend: Das LKA die Ermittlungstätigkeit nahezu eingestellt. Lediglich ein Beamter befasst sich hier gegenwärtig mit dem Vorgang, so die Auskunft des Landeskriminalamtes an Herrn Rechtsanwalt Scheffler. Es bleibt zu hoffen, dass seitens der Ermittlungsorgane Tätigkeiten beschleunigt und weiter aktiviert werden.

Laut dem Bericht des Insolvenzverwalters sind von den durch die LombardClassic 3 GmbH & Co. KG vereinnahmten Geldern von über 50 Millionen Euro, lediglich, nach derzeitigem Stand, noch Gegenwerte von ca. 2,5 - 5 Millionen vorhanden. Hierbei ist weder ausgeschlossen, das noch erhebliche Vermögenswerte aufgedeckt und hinzukommen, noch das im weiteren Insolvenzverfahren eine Substanzverringerung eintritt.

Dr. Pforr: "Gerade für den Schwund von nahezu 50 Millionen Anlegergeldern ist die Vorgehensweise der Behörde nicht nachvollziehbar!"

Daher hat sich die Insolvenzverwaltung entschlossen, mit Unterstützung des vorläufigen Gläubigerausschusses und auch mit Stimme von Dr. Pforr entschlossen, eine professionelle Detektei zu engagieren zur entsprechenden privaten Ermittlung des Vermögensabflusses. "50 Millionen Euro können nicht ohne weiteres verschwinden und die Chancen stehen gut, wenigstens einem Teil des bislang verlorenen Anlegergeldes sowie den Verantwortlichen auf die Spur zu kommen."

Im Insolvenzverfahren selbst, bleibt also die weitere Tätigkeit, sowie die erzielten Ergebnisse der Insolvenzverwaltung, abzuwarten. Das Verfahren wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern.

Soweit im Laufe des Insolvenzverfahrens weitere Mittel oder Gegenstände aufgedeckt werden, kommt dies sodann den Gläubigern im Rahmen der Schlussverteilung zu Gute und wird quotal entsprechend den Beteiligungen aufgeteilt. Dies setzt jedoch voraus, dass für die Gläubiger die Forderung angemeldet ist und diese vom Insolvenzverwalter nicht bestritten, sondern anerkannt wurde.

Bereits in der Versammlung hatte Rechtsanwalt Scheffler angekündigt, die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zunächst zu bestreiten, bis abschließend rechtskräftig geklärt ist, ob es sich bei dem Finanzanlageinstrument um eine Gesellschafterbeteiligung oder um ein partiarische Darlehen gehandelt hat. Von letzterem geht die ständige Rechtsprechung des Amtsgerichts Chemnitz, gegen die Meinung des Insolvenzverwalters, aus.

Klärungsbedürftig ist hier also insgesamt die Frage der Nachrangigkeit der Anlegerforderung des Anlagekapitals gegenüber sonstigen Gläubigern. Da jedoch die überwiegende Masse der Gläubiger aus Anlegern besteht, ist dieses Thema hinsichtlich der durch die Anleger zu erzielende Zahlungsquote relativiert. Bei einem Bestreiten der Forderungsanmeldung durch den Insolvenzverwalter, sollte also in jeden Fall eine klarstellende Feststellungklage erhoben werden, zur Vermeidung von Rechtsverlusten des einzelnen Gläubigers.

Sodann wurde über die Besetzung des Gläubigerausschusses abgestimmt. Dieser unterstützt und überwacht im Wesentlichen die Tätigkeit der Insolvenzverwaltung. Hier ist die durch Vermittler des Finanzprodukts LombardClassic3 & Co. KG gegründete "IG Lombardium" mit Vertretungsvollmacht für ca. 70 % der vertretenen Anleger aufgetreten, und konnte somit auch von vornherein ohne jedwede entscheidende Einwirkungsmöglichkeit der Gläubiger die Zusammensetzung des Ausschusses wählen. Insbesondere wurden die ausschließlich anlegervertretenden Anlegerschutzanwälte Rechtswalt Röhlke und Rechtsanwalt Dr. Pforr durch die IG Lombard, entgegen einer vorher zwischen Dr. Sieprath und Dr. Pforr, getroffenen Vereinbarung nicht in den endgültigen Gläubigerausschuss gewählt.

Ob sich die IG Lombard damit einen Gefallen getan hat, sei dahingestellt, da gegenläufige Anleger- und Vermittlerinteressen nicht gleichzeitig vertreten werden können. In der IG Lombard sind also widerstreitende Interessen vertreten. Die Anleger haben gegebenenfalls Anspruch an den Vermittler oder Berater, und der Vermittler oder Berater möchte, dass die Anleger ihm gegenüber keine schadenersatzbegründenden Ansprüche geltend machen. Dabei ist die Frage der schadensersatzbegründenden Falschberatung des Vermittlers oder Beraters gegenüber dem Anleger eine der Hauptfragen und die erfolgversprechendste Möglichkeit für den Anleger, sein Anlagekaptal vom Vermögensschadenshaftpflichtversicherer des Falschberaters oder diesem selbst zurück zu erlangen. Hierbei ist zu prüfen, ob die Anlageberatung anlegergerecht war und über die Risiken des Totalverlustes hinlänglich aufgeklärt wurde.

Ist dies nicht der Fall, bestehen also Schadensersatzansprüche der Anleger an den Berater oder Vermittler.

 

Mehr Informationen: http://www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de/themen/grauer-kapitalmarkt/lombardium/informationen-zu-lombardium-anlagen.html