Lombard Classic 3 insolvent – Ansprüche der Anleger

04.10.2017 171 Mal gelesen
Es war im Grunde genommen nur eine Frage der Zeit, bis auch über den Fonds Lombard Classic 3 das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Seit dem 1. Juli 2017 ist es amtlich.

Das Amtsgericht Chemnitz hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 13 IN 379/17). Anleger können nun ihre Forderungen form- und fristgerecht bis zum 9. September 2017 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Schon in den vergangenen Monaten waren über die Fidentum GmbH und die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft Insolvenzverfahren eröffnet worden. Nun auch über die Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG. Damit schließt sich der Kreis. Alle Gesellschaften standen im Dunstkreis der Lombardium Hamburg. Anleger konnten sich am Lombard Classic 3 und an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft beteiligen. Diese vergab wiederum Darlehen an die Lombardium Hamburg, die damit Luxus-Pfandgüter belieh. Der Haken an der Sache war, dass diese Pfandgüter offensichtlich bei weitem nicht so wertvoll waren, wie angenommen. Das war das Ergebnis eines Gutachtens. Auch ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Anlagebetrugs.

Viele Anleger hatten vermutlich schon längere Zeit geahnt, dass mit ihrer Geldanlage nicht alles stimmt. Aus der Ahnung dürfte inzwischen Gewissheit geworden sein. Denn durch die Insolvenzen der Fondsgesellschaften stehen ihnen hohe Verluste ins Haus. Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen ist seit Monaten mit der Thematik rund um die Lombard-Fonds intensiv vertraut. "Natürlich sollten die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Nur dann können sie im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden. Allerdings werden sie auch dann noch mit hohen Verlusten rechnen müssen, wenn sie parallel dazu nicht noch weitere rechtliche Schritte einleiten", sagt Rechtsanwalt Dr. Pforr.

Nach Ansicht des erfahrenen Rechtsanwalts können besonders die Vermittler der Beteiligung am Lombard Classic 3 oder auch an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ins Auge gefasst werden. Denn die Anleger hätten über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. "Rückzahlungspflichten oder das Totalverlustrisiko dürfen gegenüber dem Anleger nicht verschwiegen werden. Hier trifft die Vermittler eine Informationspflicht. Wird diese verletzt, können die Vermittler auch haftbar gemacht werden", so Dr. Pforr.

 

Mehr Informationen: http://www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de/themen/grauer-kapitalmarkt/lombardium/informationen-zu-lombardium-anlagen.html