EEH Schiffsfonds MS Anke und HR Simone insolvent

Lange Verfahrensdauer im Zivilrecht – Schnellere Konfliktlösung durch Mediation
18.05.201715 Mal gelesen
Die Insolvenzen bei Schiffsfonds setzen sich weiter fort. Betroffen sind die EEH-Schiffsfonds MS Anke und HR Simone. Über die Schiffsgesellschaften wurden am 10. April am Amtsgericht Tostedt die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 22 IN 67/17 und 22 IN 68/17).

Das EEH Elbe Emissionshaus legte die beiden Schiffsfonds im Herbst 2009 bzw. 2010 auf. Anleger konnten sich jeweils mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro an den Fonds beteiligen. Aus den prognostizierten Renditen wurde jedoch nichts. Die Ausschüttungen an die Anleger blieben schnell aus. Nach den Insolvenzanträgen müssen die Anleger sogar den Totalverlust ihrer Einlage befürchten.

Die Schiffsfonds MS Anke und HR Simone wurden bereits in ein schwieriges Marktumfeld platziert. Die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 hat auch im Bereich der Handelsschifffahrt tiefe Spuren hinterlassen. Bei sinkender Nachfrage ließen sich die erforderlichen Charterraten kaum noch erzielen und etliche Schiffsfonds schlitterten dadurch in den vergangenen Jahren in die Insolvenz. Diese Liste wurde nun noch durch die MS Anke und HR Simone verlängert.

Allerdings muss das Geld der Anleger noch nicht endgültig verloren sein. Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AJT Neuss erklärt: "Die Anlageberatung bei der Vermittlung von Schiffsfonds hat oftmals nicht die Maßstäbe einer anleger- und objektgerechten Beratung erfüllt. Das bedeutet, dass vielfach Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung durchgesetzt werden können."

In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als lukrative und auch sichere Geldanlage dargestellt. Die Realität sieht deutlich anders aus. Etliche Schiffsfonds sind inzwischen pleite und das Geld der Anleger wurde verbrannt. "Schiffsfonds sind spekulative Kapitalanlagen, die grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet sind", sagt Rechtsanwalt Jansen. Doch der spekulative Charakter und die Risiken bei Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen oft verschwiegen. Allerdings hätten die Anleger über Risiken wie das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch das Totalverlust-Risiko umfassend aufgeklärt werden müssen. Wurden diese Aufklärungspflichten verletzt können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

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