Solarworld AG stellt Insolvenzantrag – Möglichkeiten der Anleger

EN Storage GmbH: Schaden auf rund 90 Millionen Euro geschätzt
15.05.2017180 Mal gelesen
Die Solarworld AG muss Insolvenz anmelden. Nach Unternehmensangaben vom 10. Mai 2017 sehe der Vorstand keine positive Fortführungsprognose mehr. Die Gesellschaft sei überschuldet und damit der Insolvenzantrag unausweichlich.

Ein Hauptgrund für die Pleite sei der hohe Preisdruck. Billig-Importe aus China machen Solarworld schon länger das Leben schwer. Kritiker sehen hingegen auch Fehler in der Unternehmenspolitik. Viel zu lange habe man bei dem Bonner Solarkonzern auf Massenproduktion gesetzt anstatt sich auch hochwertigere Nischenprodukte zu spezialisieren. Für Arbeitnehmer, Zulieferer und auch für die Aktionäre und Anleihe-Anleger dürfte dies zunächst nur ein Randthema sein. Sie müssen befürchten, auf offenen Forderungen sitzenzubleiben, ihre Arbeitsplätze zu verlieren oder mit ihren Kapitalanlagen hohe Verluste einzufahren. Ganz neu ist das Szenario nicht. Schon 2013 stand die Solarworld AG vor dem Aus. Damals konnte die Pleite noch verhindert werden.

Auch jetzt kündigte sich das Unheil schon länger an. In den USA droht der Solarworld AG eine hohe Strafzahlung von mehr als 700 Millionen Euro wegen nicht eingehaltener Lieferverträge und auch die Bilanz für das Jahr 2016 wies tiefrote Zahlen auf. Die Solarworld AG machte jedoch weiter auf gutes Wetter. Noch Ende März hatte sie zwar ein Sparprogramm angekündigt, dennoch aber ein positives Bild gezeichnet. Nur wenige Wochen später folgte jetzt die Insolvenzankündigung. "Von daher ist der Zeitpunkt der Insolvenz schon etwas überraschend", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Das sieht wohl auch die Finanzaufsicht BaFin so. Nach einem Bericht der FAZ will sie prüfen, ob Unregelmäßigkeiten vorliegen. Ob es eine formale Untersuchung gibt, sei aber noch offen.

Ebenso offen ist es, wie es mit der Solarworld AG weitergeht und ob das Unternehmen überhaupt noch eine Zukunft hat. Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, wäre dies zumindest für die Anleger der beiden Solarworld-Anleihen ein wichtiger Schritt. "Dann können sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Wie hoch die Insolvenzmasse und damit auch die Insolvenzquote ausfallen wird, lässt sich momentan noch nicht beantworten. Dennoch müssen die Gläubiger auch in einem Insolvenzverfahren mit erheblichen Verlusten rechnen.

Für die Anleihe-Anleger kann es aber noch einen weiteren Weg geben, um ihre Verluste zu minimieren. So kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Diese können entstanden sein, wenn in den Emissionsprospekten fehlerhafte Angaben gemacht wurden oder die Anleger nicht ordnungsgemäß beraten wurden. Rechtsanwalt Bernhardt: "Die Anleger hätten umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage und besonders über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann die fehlerhafte Anlageberatung Schadensersatzansprüche ausgelöst haben", so Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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