Anlegern der Gewa-Tower-Anleihe drohen hohe Verluste

Anlegerrecht Investor
02.05.2017511 Mal gelesen

Nach einer Pressemitteilung der Stuttgarter Zeitung hat die Projektgesellschaft der Gewa-Tower-Anleihe einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Esslingen eröffnete am 21. November 2016 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gewa 5 to 1 GmbH & Co. KG (Az.: 13 IN 789/16). Den Gläubigern der Anleihe drohen nun erhebliche Verluste. Die GEWA 5 to 1 KG-Anleihe mit der WKN: A1YC7Y erlitt in kürzester Zeit einen Kurssturz von knapp 100 % auf ca. 30 %.

Die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG sollte das Bauprojekt GEWA-Towers und das angegliederte Hotel in Fellbach bei Stuttgart errichten. Sie hat im März 2014 zur Finanzierung des Vorhabens eine Unternehmensanleihe in Höhe von 35 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 4 Jahren und einer Verzinsung von 6,5 % begeben. Wirtschaftliche Schwierigkeiten entstanden weil der Verkauf der Wohnungen langsamer verlief als erhofft und der Verkaufserlös des Hotels erst nach Fertigstellung und Abnahme fließen sollte. Die Zukunft des 107 m hohen Bauprojektes mit 34 Etagen, 66 Wohneinheiten und einem Hotelkomplex ist nun ungewiss.

 

Bei der Gewa-Tower-Anleihe handelt es sich um eine Mittelstandsanleihe die als hochriskante Anlage einzustufen ist.

In Fachkreisen wird Anlegern dazu geraten die Finger von Mittelstandsanleihen zu lassen, da es sich um Hochrisikopapiere handelt. Negative Erfahrungen mussten in diesem Zusammenhang bereits Anleger von Scholz, German Pellets und Steilmann machen.

 

Anleger der Gewa-Tower-Anleihe sollten sich in dieser Situation über Ihre Rechte informieren.

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung, hätten betroffene Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank umfassend über die Risiken einer Mittelstandsanleihe aufgeklärt werden müssten. Soweit dies nicht geschehen ist kommt eine Haftung bzw. Rückabwicklung in Betracht.

Geschädigten Anlegern von Mittelstandsanleihen wird geraten, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und ihre möglicherweise bestehenden Ansprüche individuell fachmännisch prüfen zu lassen.

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