Captura GmbH: Für die Anleger gibt es im Insolvenzverfahren vermutlich nichts zu holen

Captura GmbH: Für die Anleger gibt es im Insolvenzverfahren vermutlich nichts zu holen
12.01.2016180 Mal gelesen
Die Anleger der Captura GmbH müssen die nächste bittere Pille schlucken. Für sie wird im Insolvenzverfahren vermutlich nichts zu holen zu sein. Der Insolvenzverwalter hat Masseunzulänglichkeit angezeigt.

Kurz vor Weihnachten gab es die nächste Hiobsbotschaft für die Anleger der Captura GmbH. Nachdem das Amtsgericht München am 17. Dezember 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet hatte (Az.: 1507 IN 2731/15), teilte der Insolvenzverwalter am 21. Dezember mit, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. "Das heißt, dass die Anleger im Insolvenzverfahren vermutlich nicht einen Euro sehen werden", erklärt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Dennoch sollten die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 15. Februar 2016 anmelden.

Der Fall der Captura GmbH sei ein weiteres Beispiel dafür, dass Investitionen in Immobilien keineswegs sichere Geldanlagen in "Betongold" seien, so Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt. So konnten sich Anleger über Nachrangdarlehen an der Captura GmbH beteiligen, die die Anlegergelder wiederum in verschiedene Immobilienprojekte investierte. Doch statt der erhofften Renditen steht für die Anleger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Masseunzulänglichkeit nun der Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals im Raum. Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt empfiehlt daher, auch weitere rechtliche Schritte zu prüfen.

"Es war ohnehin nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen aller Gläubiger vollständig zu bedienen, besonders nicht die nachrangigen Forderungen. Insofern hat sich für die Anleger nicht so viel geändert. Sie müssen auf anderem Wege versuchen, ihre Verluste zu minimieren, z.B. durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen", so Dr. Perabo-Schmidt. Anspruchsgegner können nicht nur die Unternehmensverantwortlichen, sondern auch die Anageberater sein. In den Beratungsgesprächen hätten sie die Anleger auch umfassend über die Risiken informieren sowie die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Ist dies nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden. "Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss aber im Einzelfall geklärt werden", so Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 19 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de