Volkswagen AG: Aktionäre können Schadenersatz verlangen

Volkswagen AG: Aktionäre können Schadenersatz verlangen
22.09.2015233 Mal gelesen
Aktionäre können Schadenersatz wegen der beeinflussten Messwertverfahren und deshalb erlittener Kursverluste verlangen. Entscheidend ist der Zeitraum der Aktientransaktion.

Für Aktionäre der Volkswagen AG (Stämme WKN 766400  und VorzugsaktienWKN 7664039) kommen Schadenersatzansprüche gegen die Volkswagen wegen erlittener Kursverluste infolge beeinflusster Abgasmesswertverfahren für Dieselfahrzeuge in den USA in Frage.

Die Umweltbehörde der USA EPA (Environmental Protection Agency) hat festgestellt, dass die Volkswagen AG in den Jahren 2009 bis 2015 Testverfahren für die Zertifizierung von Dieselfahrzeugen für den US-amerikanischen Markt nach dem Clean Air Act unzulässig beeinflusst hat. Danach sind in Fahrzeugmodelle mit dem Motor des Typs EA 189 Instrumente verbaut worden, die die Durchführung von Messverfahren für die Zertifizierung erkennen konnten und für dieses Testverfahren Abgaswerte reduzierten. Im alltäglichen Betrieb emittieren die Fahrzeuge deutlich mehr Stickstoff. Laut Presseberichten ist von bewusster Manipulation die Rede. Es drohen nach Schätzungen Strafzahlungen gemäß dem Clean Air Act in Höhe von ca. 18 Milliarden US-Dollar.

Bereits im Mai 2014 veröffentlichte die West Virginia University eine Studie, wonach Messwerte für die Fahrzeugmodelle VW Jetta 2012 und VW Passat 2013 deutlich höher ausfielen, als dies im Zertifizierungsverfahren der Fall gewesen ist. Erst als die EPA und die CARB ankündigten, dass ohne plausible Erklärungen Diesel-Modelle von VW für das Jahr 2016 nicht zertifiziert werden könnten, hat die Volkswagen AG nach Angaben der EPA eingestanden, die Messwerte durch Software im Rahmen der Zertifizierungstests beeinflusst zu haben.

Der Kurs der Aktien der Volkswagen AG ist nach Bekanntwerden dieser Umstände um ca. 19 % gefallen (Kursverlust der Vorzugsaktie der Volkswagen AG vom 18.09.2015 bis 21.09.2015 um 18,6 %).

Bei der Tatsache, dass die Volkswagen AG für den US-Markt Fahrzeuge produziert, vermarktet und veräußert hat, die aufgrund der Beeinflussung nicht die Voraussetzungen für eine Zertifizierung nach dem U. S. Clean Air Act erfüllen, handelt es sich nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte um eine Insiderinformation im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes, über die die Volkswagen AG ihre Aktionäre per Ad-hoc-Mitteilung hätte aufklären müssen. Aktionäre, die Aktien der Volkswagen AG in dem Zeitraum erworben haben, in dem die Volkswagen AG von den beeinflussten Messverfahren oder den nicht erfüllten Zertifizierungsvoraussetzungen bis zum 18.09.2015 Kenntnis hatte, können für erlittene Kursverluste von der Volkswagen AG Schadenersatz verlangen.

Es liegt nahe, dass die Volkswagen AG spätestens im Mai 2014 mit der erstellten Studie gesicherte Kenntnis von höheren Abgaswerten der Dieselfahrzeuge hatte. Zudem erscheint es wenig nachvollziehbar, dass die Praxis beeinflusster Testmessungen seit dem Jahr 2009 der Volkswagen AG jahrelang unbekannt geblieben ist.

Der Kurs der Vorzugsaktie der Volkswagen AG ist seit Mitte Mai 2014 bis zum 21.09.2015 um 29,57 % gesunken. Weitere, durch diese Insiderinformation beeinflusste Kursverluste kommen ebenso als Schaden in Betracht.

Grundsätzlich können Aktionäre den Kursverlust als Schadenersatz geltend machen, den die Aktien infolge des Bekanntwerdens der Insiderinformation (hier der unzutreffenden Abgaswerte und die technische Beeinflussung der Messverfahren) erlitten haben. Diejenigen Aktionäre, die die Aktien der Volkswagen AG in Kenntnis dieser Insiderinformation nicht erworben hätten, können den Erwerb der Aktien rückabwickeln.

Es besteht die Möglichkeit, Ansprüche gerichtlich im Rahmen einer Sammelklage bzw. in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz geltend zu machen. Für nähere Informationen stehen Ihnen die ARES Rechtsanwälte zur Verfügung.

http://ares-recht.de/volkswagen-abgasskandal-anmeldung-musterverfahren-sammelklage/

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte mit Sitz in der Banken- und Finanzmetropole Frankfurt am Main ist spezialisiert auf die Vertretung der Interessen von Bankkunden und Kapitalanlegern. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.