Infinus: Vorsätzlich sittenwidrige Täuschung der Anleger?

Infinus: Vorsätzlich sittenwidrige Täuschung der Anleger?
26.06.2015340 Mal gelesen
Am Landgericht Leipzig wird seit dem 22. Juni die Klage eines Infinus-Anlegers auf Schadensersatz verhandelt. Das Verfahren wird als richtungsweisend für weitere Zivilprozesse angesehen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Dem 57-jährigen Kläger aus Sachsen dürfte es so wie vielen anderen Infinus-Anlegern ergangen sein, die mutmaßlich mit einem ausgeklügelten Schneeballsystem um ihr Geld gebracht wurden. Er wollte mit der Aussicht auf ordentliche Renditen in seine Altersvorsorge investieren. Inzwischen muss er den Totalverlust des eingesetzten Geldes befürchten.

Dagegen wehrt er sich und verlangt Schadensersatz. Über das Risiko des Totalverlusts sei er nicht aufgeklärt worden. Die Hoffnungen auf Schadensersatz wegen Prospektfehlern erhielten allerdings einen Dämpfer. Denn in den Emissionsprospekten seien deutliche Hinweise auf dieses Risiko enthalten, befand das Landgericht. Allerdings gebe es in den Prospekten kaum Hinweise zu den näheren Umständen der Geldanlage. Dies könnte als vorsätzliche sittenwidrige Täuschung der Anleger gewertet werden, berichtet die Sächsische Zeitung. Eine Entscheidung in dem Prozess ist noch nicht gefallen. Das Verfahren soll Mitte September fortgesetzt werden.

Für die vielen geschädigten Infinus-Anleger kann viel vom Ausgang des Verfahrens abhängen. Die Entscheidung des Landgerichts dürfte richtungsweisenden Charakter für die zahlreichen weiteren Zivilprozesse haben.

Derweil rückt auch die Eröffnung des Strafprozesses gegen die verantwortlichen Infinus-Manager näher. Die Anklageschrift der Dresdner Staatsanwaltschaft soll in Kürze fertig werden. Derzeit sitzen fünf Beschuldigte in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, Anleger mit einem Schneeballsystem betrogen zu haben. Rund 40.000 Anleger sollen durch die Infinus-Gruppe und ihre Muttergesellschaft Future Business KG aA geschädigt worden sein.

Der Infinus-Skandal sorgte für eine Reihe von Insolvenzen. Die betroffenen Anleger hoffen in den Insolvenzverfahren auf eine möglichst hohe Insolvenzquote. Diese dürfte aber kaum ausreichen, um alle Forderungen zu befriedigen. Daher sollten parallel zu den Insolvenzverfahren und möglichen Strafverfahren gegen die Beschuldigten zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz nicht aus den Augen verloren werden. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

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