Selfmade Capital: Anleger soll Steuern nachzahlen

Selfmade Capital: Anleger soll Steuern nachzahlen
07.05.2015480 Mal gelesen
Für die Anleger der Selfmade Capital Fonds und anderer kriselnder Fonds kann es knüppeldick kommen: Sie müssen nicht nur um ihr Geld fürchten, sondern bekommen eventuell auch noch Post vom Finanzamt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anleger diverser Selfmade Capital Fonds fürchten seit Monaten um ihr Geld. Malte Hartwieg, der Chef des Emissionshauses, stellte für zahlreiche Unternehmen aus der Selfmade-Gruppe bereits Insolvenzantrag. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Hartwieg wegen des Verdachts auf Anlagebetrug.

Doch für die Anleger kann es möglicherweise noch dicker kommen. Wie die "Wirtschaftswoche" online berichtet, erhielt ein Anleger des Fonds Selfmade Capital Emirates 7 Post vom Finanzamt und wurde zu einer Steuernachzahlung aufgefordert. Steuern sollte er nicht auf die tatsächlich geflossenen Ausschüttungen zahlen, sondern auf einen deutlich höheren Betrag, der vermutlich vom Finanzamt geschätzt wurde. Diese Schätzung ist ein Hinweis darauf, dass die Fondsgesellschaft wahrscheinlich keine Steuererklärung abgegeben hat.

Das wäre ein weiterer Mosaikstein in der Geschichte von Malte Hartwieg und seinen Selfmade Capital Fonds oder New Capital Invest Fonds. Sollten die Fondsgesellschaften keine Steuererklärungen abgegeben haben, können auch auf weitere Anleger noch Steuernachzahlungen zukommen. Die betroffenen Anleger sollten sich allerdings dagegen wehren und sich an erfahrene Rechtsanwälte im Steuerrecht sowie im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Diese können den Steuerbescheid prüfen sowie entsprechende Maßnahmen ergreifen und auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Schadensersatzansprüche können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten im Beratungsgespräch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Vermittelt wurden die Fondsanteile u.a. durch dima24. Auch diese Plattform zählte bis zu ihrem Verkauf zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg. Ob angesichts dieser personellen Verknüpfung eine anlegergerechte Beratung stattfand, gilt es u.a. zu prüfen. Möglicherweise wurden die "hauseigenen" Produkte bevorzugt an die Anleger vermittelt, auch wenn sie nicht zu deren Risikoprofil passten.

Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geprüft werden. Sollte das Finanzamt auf die Nachzahlung der Steuern bestehen, kann die Nachzahlung auch in die Schadensersatzansprüche einfließen.

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