Lloyd Fonds LF 2 MS Adrian: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Lloyd Fonds LF 2 MS Adrian: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
03.09.2014253 Mal gelesen
Ein weiterer Lloyd Schiffsfonds steht vor dem Aus: Nach Angaben des fondstelegramm wurde über den Lloyd Fonds LF 2 MS Adrian am Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 500 IN 22/14).

"Die betroffenen Anleger sollten jetzt anwaltlichen Rat suchen. Denn ihnen kann der Totalverlust des investierten Geldes drohen", sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Bei der Vermittlung von Schiffsfonds sei es erfahrungsgemäß häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen, so der Fachanwalt. Dabei seien Schiffsfonds als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen worden ohne auf die Risiken hinzuweisen. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch zwingend eine umfassende Risikoaufklärung. "Die Liste der Risiken bei Schiffsfonds ist lang. Angefangen bei den langen Laufzeiten über sinkende Charterraten bis zum Totalverlust des investierten Geldes", erklärt Cäsar-Preller. Daher seien Schiffsfonds auch nicht zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet.

Außerdem hätten die Banken auch die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben, offen legen müssen. "Damit ist nicht das Agio gemeint. In vielen Fällen haben die Banken darüber hinaus recht hohe Provisionen kassiert", so Cäsar-Preller. Für den Kunden kann dieses Provisionsinteresse der Bank ein ganz anderes Licht auf die Kapitalanlage werfen, so dass er sich möglicherweise gegen die Beteiligung entschieden hätte. Daher verlangt der BGH die Offenlegung dieser sog. Kick-Backs.

Wurden die Anleger nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt oder die Provisionen verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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