Santander Vermögensverwaltungsfonds Substanz P: Schadensersatz möglich?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Substanz P: Schadensersatz möglich?
14.07.2014213 Mal gelesen
Nach dem endgültigen Aus des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P kann sich für betroffene Anleger die Frage stellen, ob sie Schadensersatz fordern können. Neue BGH-Urteile eröffnen Perspektiven. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Die Branche der offenen Fonds blickt auf herausfordernde Jahre zurück. Eine Welle von Fondsschließungen machte den offenen Immobilienfonds zu schaffen. Dies wirkten sich auch auf Dachfonds aus, die gezielt in das "Betongold" investierten. Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P konnte sich den Auswirkungen dieser Krise ebenfalls nicht entziehen. Der Dachfonds musste Anfang 2012 geschlossen werden. Die Schließung mündete im Dezember 2013 in die Auflösung und Abwicklung des Fonds, die bis 2017 andauern soll.

 

Zwar ist nach diesen Ereignissen Ruhe bei dem Fonds eingekehrt, jedoch möchten sich nicht alle betroffenen Anleger mit dieser Entwicklung abfinden. Insbesondere dann, wenn Anlegern vor der Schließung im Jahr 2012 unbekannt war, dass eine Aussetzung der Anteilsrücknahme überhaupt möglich ist. Dies zeigt sich immer wieder bei Anleger-Anfragen wegen des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P (und wegen Schwesterfonds) an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen, die auch im Jahr 2014 nach wie vor eingehen.

 

BGH entschied, dass über die Möglichkeit einer Fondsschließung aufzuklären ist

 

Für Anleger, die über Schadensersatzforderungen nachdenken, enthalten zwei Ende April 2014 ergangene, höchstrichterliche Urteile Interessantes: Anlegern musste bereits in der Anlageberatung auf die Möglichkeit einer Fondschließung hingewiesen werden. Denn es handele sich bei der Schließung eines offenen Fonds um eine gesetzlich geregelte Ausnahme vom Grundsatz, dass Anleger ihre Anteile an offenen Immobilienfonds jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgeben können. (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

  

Angesichts der ähnlichen Sachlage stellt sich für Anleger, die in Dachfonds wie den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P investierten, die Frage, ob auch sie von diesen Entscheidungen profitieren können. Zwar behandeln die Urteil die Anlageberatung zu offenen Immobilienfonds, sodass die Entscheidungen nicht ohne Weiteres auf Anlageberatungen zu Dachfonds angewendet werden können. Jedoch gelten bei beiden Fondsarten sehr ähnlichen Gesetzesregelungen und Grundprinzipien. Es gilt jeweils die Grundregel, dass Fondsanteile jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden konnten. Dieses Grundprinzip wird sowohl bei offenen Immobilienfonds und Dachfonds von einer gesetzlich geregelten Ausnahme durchbrochen: Die Fondsschließung.

 

Ansatzpunkt Anlageberatung

 

Wenn Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P Zweifel hegen, dass sie bei der Anlageberatung bzw. "Überführungsberatung" aus einer Vermögensverwaltung zutreffend über das Schließungsrisiko aufgeklärt wurden, sollte dies Beratung rechtlich überprüft werden. Wenn die Beratung durch den Bankberater nicht ordnungsgemäß beraten wurden, dann liegt eine schadensersatzauslösende Falschberatung vor. Anleger, die wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P (bzw. in eine SEB Vermögensverwaltung) investierten.

 

Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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