Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz: Welche Rechte können Anleger des Dachfonds geltend machen?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz: Welche Rechte können Anleger des Dachfonds geltend machen?
22.03.2013412 Mal gelesen
Angesichts der unveränderten Schließung des Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz kann bei Anlegern die Frage aufkommen, ob sie Ansprüche geltend machen können. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über rechtliche Optionen.

Der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P wurde vor mehr als einem Jahr geschlossen. Für die Anleger des Dachfonds stellt sich seitdem die Frage, wie es weitergehen wird. Denn die offenen Immobilienfonds - das Hauptinvestitionsziel - befinden sich in einer schwierigen Situation. Wichtige Zielfonds des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P wurden seit dem Beginn der Schließung aufgelöst (KanAm Grundinvest, CS Euroreal, SEB Immoinvest) bzw. befanden sich damals bereits in Liquidation (AXA Immoselect).

 

Andere Zielfonds sind wie der Dachfonds geschlossen. Angesichts dieser Ausgangslage keimt nur wenig Hoffnung, dass der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz in Kürze wieder die Anteilsrücknahme aufnehmen kann. Denn hierfür muss ein ausreichendes Liquiditätspolster aufgebaut werden. Welche Optionen stehen Anlegern offen, die sich nicht länger mit Abwarten und Hoffen begnügen möchten? Eine Möglichkeit ist die Überprüfung von rechtlichen Ansprüchen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Bei einer Überprüfung von Ansprüchen kann geklärt werden, ob die Anlegern des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können.

 

Ein in der Praxis wichtiger Ansatzpunkte für Anlegeransprüche ist die Überprüfung des Anlageberatungsgespräch. Wenn dieses Fehler oder Defizite aufwies, liegt eine sogenannte Falschberatung vor, aufgrund derer Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen. Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Weiterhin mussten die Anleger auch zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Und ihnen musste rechtzeitig der Verkaufsprospekt des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz übergeben werden.

 

Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz (WKN: SEB1AM, ISIN: DE000SEB1AM4), die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Ausschlaggebend für die Erfolgschancen ist das individuelle Beratungsgespräch.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz

 

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