MPC Offen Flotte Santa B Schiffe und die gescheiterte Sanierung: Wann können Anleger Schadensersatz fordern?

MPC Offen Flotte Santa B Schiffe und die gescheiterte Sanierung: Wann können Anleger Schadensersatz fordern?
31.01.2013351 Mal gelesen
Die angestrebte Sanierung des Schiffsfonds MPC Offen Flotte Santa B Schiffe hat kein gutes Ende genommen und nun müssen die Anleger Verluste befürchten? In welchen Fällen können Anleger Schadensersatz fordern?

Die Schiffsbeteiligung MPC Offen Flotte Santa B Schiffe sorgte für den ersten großen, medienwirksamen Paukenschlag des Jahres 2013. Mitte Januar 2013 wurde bekannt, dass der Schiffsfonds sich von 14 Fondsschiffen trennen muss. Dies ist der traurige Schlusspunkt der angestrebten Sanierung. Für die Anleger des Fonds MPC Offen Flotte Santa B Schiffe könnte der Verkauf der Fondsschiffe ernstzunehmende Konsequenzen haben. Laut einem Bericht des Fachblattes THB Täglicher Hafenbericht (22.01.2012, Onlineausgabe), sei zu befürchten, dass der Verkaufserlös für die Containerschiffe nicht ausreichen, um die Schiffskredite zu tilgen. Die könne zu erheblichen Verlusten bei den Anlegern führen.

 

Wann steht Anlegern Schadensersatz zu?

 

Angesichts dieser mehr als betrüblichen Perspektiven stellt sich für Anleger des Schiffsfonds MPC Offen Flotte Santa B Schiffe die Frage nach rechtlichen Möglichkeiten. Diesbezüglich können sich Anleger von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Zum Beispiel kann ermittelt werden, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des Fonds MPC Offen Flotte Santa B Schiffe bestehen. Ein Ansatzpunkt für solche Ansprüche ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.

 
Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen zuerst die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden und dann eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet. Die Entwicklung des MPC Offen Flotte Santa B Schiffe zeigt, dass Risiken nicht nur theoretischer Natur sind.

 

Anlageberatung durfte Risiken nicht aussparen

 

Angesichts solcher Risiken war den Anlegern des Schiffsfonds MPC Offen Flotte Santa B Schiffe ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern. Anleger des Schiffsfonds MPC Offen Flotte Santa B Schiffe können sich angesichts des drohenden Ungemachs an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Wie gut die Chancen der Anleger auf Schadensersatz sind, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln.

 

Weitere Informationen:

Infoseite MPC Schiffsfonds

Infoseite Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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