KGAL Private Equity Europa Plus 1: Schadensersatz für Anleger

KGAL Private Equity Europa Plus 1: Schadensersatz für Anleger
07.11.2012293 Mal gelesen
Private-Equity-Dachfonds wie der KGAL Privat Equity Europa Plus 1 sind weder leicht verfügbare noch risikofreien Kapitalanlagen. Was können Anleger unternehmen, die unter „falschen Vorzeichen“ in einen Private-Equity-Dachfonds investierten?

Der 2004 aufgelegte Dachfonds KGAL Private Equity Europa Plus 1 beteiligt sich an 23 verschiedenen Private Equity-Fonds, die sich ihrerseits an vielen Unternehmen beteiligen. Wie im Namen des KGAL Private Equity Europa Plus 1 anklingt, liegt der Investitionsschwerpunkt auf Zielfonds, welche sich an europäischen Unternehmen beteiligen. Aufgrund dessen ist der Dachfonds auch in besonderer Weise von der Euro-Krise und den damit einhergehenden Instabilitäten betroffen. Somit hängt auch die weitere Entwicklung des KGAL Private Equity Europa Plus 1 (indirekt) von der wirtschaftlichen Entwicklung des Euroraums ab.

 

Dachfonds sind keine "risikofreien" Kapitalanlagen

 

Anleger, die sich fragen, ob die Beteiligung am KGAL Private Equity Europa Plus 1 die richtige Wahl war, können sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeit von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Eine häufig erfolgversprechende Option ist es, die Beteiligung an einem geschlossenen (Dach)Fonds auf Schadensersatzansprüche zu überprüfen. Solchen können sich aus der Anlageberatung ergeben, wenn diese fehlerhaft ist. So muss beispielsweise das Risikoprofil des KGAL Private Equity Europa Plus 1 mit der Risikobereitschaft des Anlegers vereinbar sein.

 

Bei dem KGAL Private Equity Europa Plus 1 handelt es sich um einen Blind-Pool-Fonds. Diese Art von Fonds darf von Seiten eines Anlegers keine risikofreie, d. h. sichere Kapitalanlage gewünscht werden, weswegen der KGAL Private Equity Europa Plus 1 nicht für jeden Anleger und jedes Ziel geeignet ist. Denn der Risikograd eines Private-Equity-Engagements hängt in erster Linie von der Solidität der Unternehmen ab, an welchen sicher der Private-Equity-Fonds beteiligt. Die Risiken wird auch nicht durch das "Einschieben" einer weiteren Ebene - des Dachfonds - aufgehoben, es wird höchstens gestreut.

 

Anlageberatung darf Anleger nicht im Unklaren über Risiken und Nachteile lassen

 

Anlageberatungsgespräche müssen auch weiteren Anforderungen genügen:  Risiken und Nachteile, die mit der Beteiligung an einem Private-Equity-Dachfonds verbunden sind, mussten umfassend und realistisch dargestellt werden. Zum Beispiel die eingeschränkte Möglichkeit, sich von Fondsanteile zu trennen - der Zweitmarkt für gebrauchte Fondsanteile ist nicht geregelt und der Verkauf von Anteil am KGAL Private Equity Europa Plus 1 ist von der Nachfrage nach entsprechenden Fondsanteilen abhängig. Der vollständige Verkaufsprospekt musste rechtzeitig übergeben werden. Ein häufiger Mangel von Anlageberatungsgespräche ist die unzureichende Aufklärung der Anleger über Provisionen.

 

Anleger des KGAL Private Equity Europa Plus 1, deren Beratungsgespräch Defizite aufwies, haben gute Chancen, Schadensersatz fordern zu können. Wie gut die individuellen Chancen eines Anlegers sind, kann im Rahmen einer Überprüfung der Beteiligung an dem Dachfonds durch einen Fachanwalt ermittelt werden.

 

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