DCM Deutscher Containerfonds Madeira - Geringe Ausschüttungen: Fachanwalt berät Anleger

DCM Deutscher Containerfonds Madeira - Geringe Ausschüttungen: Fachanwalt berät Anleger
01.08.2012317 Mal gelesen
Die Ausschüttungen des DCM Deutscher Containerfonds Madeira liegen hinter dem Plan zurück. Welche Rechte stehen den Anlegern des Fonds zu?

Die Kalkulationen und Annahmen vieler geschlossener Fonds wurden durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hinfällig. Auch bei dem Fonds Deutscher Container Madeira, der 2006 vom Anbieter DCM Capital AG auf den Markt gebracht wurde, mussten wegen deswegen Umplanungen vorgenommen werden. Die Ausschüttungen für die Anleger blieben in den letzten Jahren daher deutlich hinter den Prognosen zurück. Rund 1.200 Anleger beteiligten sich an dem DCM Deutscher Containerfonds Madeira. Deren investiertes Geld ist in einem Portfolio verschiedener Standard- und Spezialcontainer angelegt.

 

Ausschüttungen liegen deutlich hinter dem Plan zurück

 

Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira, die sich nicht mit der dürftigen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann abklären, welche Rechte und Ansprüche Anlegern zustehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.  Die Anleger mussten über die verschiedenen Risiken einer Containerbeteiligung aufgeklärt werden, wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das jeder Unternehmensbeteiligung innewohnt.

 

Auch musste Anlegern die Funktionsweise eines geschlossenen Containerfonds erklärt werden. So handelt es sich bei dem DCM Deutscher Containerfonds Madeira nicht um eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Zwar können "gebrauchte" Fondsanteile auf dem Zweitmarkt verkauft werden, jedoch hängt ein Verkauf von der Nachfrage ab. Auch ist ein Verkauf der Anteile des DCM Deutscher Containerfonds Madeira angesichts des Kurses mit Verlusten verbunden.

 

Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

 

Haben die Berater die Anleger vor der Investition in den DCM Deutscher Containerfonds Madeira nicht ausreichend über die Risiken und die Funktionsweise eines Containerfonds aufgeklärt, bestehen für die Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira gute Chancen, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Containerfonds

 

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