HSC Optivita X UK – Hilfe für Anleger

HSC Optivita X UK – Hilfe für Anleger
18.03.2012921 Mal gelesen
Schadensersatz für Anleger.

Für Lebensversicherungsfonds stellt sich Großbritannien  als schwieriges Pflaster heraus. Die Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita X UK bekamen dies zu spüren, da die erste Ausschüttung ihrer Kapitalanlage in letzten Jahr ausfiel. Ob der Lebensversicherungsfonds HSC Optivita X UK je wieder erwartungsgemäß ausschütten wird, bleibt abzuwarten, da sich die Rahmenbedingungen des britischen Lebensversicherungsmarkts stark verändert haben.

 

Der Fonds Opitvita X UK wurde von der HCI-Tochtergesellschaft Hanseatische Sachwert Concept GmbH (HSC) im Jahr 2007 entwickelt. Von August 2007 bis November 2008 konnten Anleger  Beteiligungen an dem Lebensversicherungsfonds erwerben. Rund 81 Mio. Euro wurden von den Anlegern in dem Fonds angelegt. Der Fonds HSC Optivita X UK erwarb 2.971 Policen britischer Lebensversicherungen und übernahm es für die Versicherten, die Versicherungsbeiträge zu entrichten. Im Gegenzug kann der Optivita X UK mit den Versicherungspolicen handeln und im Todesfall die Versicherungsprämie kassieren.

 

Die Investition in den Lebensversicherungsfonds HSC Optivita X UK ist für die Anleger bislang wenig rentabel. Dieser Umstand ist vermutlich auf die geänderten Rahmenbedingungen der britischen Lebensversicherer zurückzuführen, die sich als Folge Finanzkrise wandelten. Die Schlusszahlungen und die Rückkaufwerte der Versicherungspolicen wurden reduziert. Dies entzog vielen Lebensversicherungsfonds die Grundlage ihrer Kalkulation. Die Anleger, die die finanziellen Auswirkungen dieser Änderungen schultern müssen, sind die Leidtragenden.

 

Hilfe für Anleger

 

Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita X UK, die mit der bisherigen Entwicklung des Fonds unzufrieden sind, sollten überlegen, ihre Beteiligung an dem Fonds HSC Optivita X UK rechtlich überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass die Beratung durch Anlageberater und Banken in vielen Fällen zu wünschen übrig ließ, da sie weder anleger- noch anlagegerecht und somit falsch war.

 

Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken aufzuklären. Das Risiko des Totalverlusts, das jedem Unternehmen innewohnt, widerspricht dem Konzept einer sicheren Geldanlage. Auch der Prospekt, in dem der Lebensversicherungsfonds HSC Optivita X UK beschrieben und dargestellt wird, muss gewissen Mindeststandards entsprechen.

 

Im Fall einer Falschberatung bestehen für die Anleger gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita X UK lösen können und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern fordern können. Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita X UK, die das Gefühl haben, dass sie falsch beraten wurden, sollten daher nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.

Mehr Infos:

Lebensversicherungsfonds Infoportal

HSC Opitvita Infoportal

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