HSC Optivita VIII UK Exklusiv – Hilfe für Anleger

HSC Optivita VIII UK Exklusiv – Hilfe für Anleger
18.03.2012683 Mal gelesen
Schadensersatz für HSC Optivita Anleger.

Der Lebensversicherungsfonds Optivita VIII UK Exklusiv wurde von der HCI-Tochter Hanseatische Sachwert Concept GmbH (HSC) entwickelt. Von August 2006 bis Mai 2007 konnten Anleger in  Beteiligungen an dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK Exklusiv investieren. Rund 25 Mio. Euro wurden von den Anlegern in dem Fonds angelegt. Dieser erwarb 1.738 Policen britischer Kapitallebensversicherungen und bezahlt für die Versicherten die Beiträge. Im Gegenzug kann der Lebensversicherungsfonds mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme kassieren. Der HSC Optivita VIII UK Exklusiv endet im Jahr 2021 nach 15-jähriger Laufzeit.

 

Schwierige Zeiten für Lebensversicherungsfonds

 

Wesentlich früher, nämlich 3 Jahre nach dem Start des HSC Optivita VIII UK Exklusiv, endeten die prognosegemäßen Ausschüttungen des Lebensversicherungsfonds. Die Anleger erhielten 2009 die letzten Ausschüttungen. Bisher wurden lediglich 6 % des investierten Kapitals in Form von Ausschüttungen an die Anleger zurückgezahlt. Eigentlich sollten im Jahr 2010 bereits 19% des eingesetzten Gelds an die Anleger zurückausgeschüttet sein. Damit wurden die Prognosen um rund 60 % verfehlt. Es bleibt abzuwarten, ob der Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK Exklusiv je wieder den Prognosen und Erwartungen entsprechend ausschütten wird.

 

Die weitere Entwicklung des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK Exklusiv hängt maßgeblich davon ab, wie stark der Fonds von den Änderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt beeinflusst wird. Die britischen Lebensversicherer reduzierten als Konsequenz der Finanzkrise 2008 die Rückkaufwerte der Policen und die Schlusszahlungen. Die finanziellen Kalkulationen von Lebensversicherungsfonds wie dem HSC Optivita VIII UK Exklusiv basieren auf den Erlösen aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen. Die geänderte Kalkulationsgrundlage ließ die Finanzen der Fonds in Wanken geraten. Leidtragende sind die Anleger, die die negativen Auswirkungen dieser Entwicklung - die ausfallenden Ausschüttungen - schultern müssen. Das Geschäftsmodell der Lebensversicherungsfonds, das vom frühen Tod eines Versicherten wegen der ersparten Versicherungsbeiträge profitiert, geriet in letzer Zeit in die öffentliche Kritik.

 

Hilfe für Anleger

 

Anleger des HSC Optivita VIII UK Exklusiv, die ihr Kapital angesichts der Entwicklung des Lebensversicherungsmarkts keinen weiteren Risiken aussetzen möchten, sollten erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK Exklusiv rechtlich überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass Anleger in vielen Fällen von Banken und Anlageberatern weder anlage- noch anlegergerecht und damit falsch beraten wurden. Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken aufzuklären. So verträgt sich das Risiko des Totalverlusts nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage.

 

Im Fall einer Falschberatung stehen die Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK Exklusiv lösen können und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern verlangen können, gut. Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK Exklusiv, die das Gefühl haben, dass sie falsch beraten wurden, sollte daher nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.

Mehr Infos:

Lebensversicherungsfonds Infoportal

HSC Opitvita Infoportal

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