HSC Optivita UK III Premium – Hilfe für Anleger

HSC Optivita UK III Premium – Hilfe für Anleger
18.03.2012996 Mal gelesen
Schadensersatz für Anleger der HSC Optivita Fonds.

Die Hanseatische Sachwert Concept GmbH, eine Tochtergesellschaft des Emissionshauses HCI, entwickelt 2005 den Lebensversicherungsfond HSC Optivita UK III Premium. Von Juni 2005 bis Juni 2006 konnten Anleger Beteiligungen an dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK III Premium erwerben. Rund 31 Mio. Euro legten die Anleger insgesamt an. Mit diesem Geld erwarb der Fonds HSC Optivita UK III Premium Policen britischer Kapitallebensversicherungen, zahlte für die Versicherten die Beiträge und konnte im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Todesfall die Versicherungssumme kassieren. Die Laufzeit des HSC Optivita UK III Premium beträgt 15 Jahre. Doch bereits 5 Jahre nach dem Start des HSC Optivita UK III Premium wurde die Erwartungen der Anleger enttäuscht.

 

Krise der Lebensversicherungsfonds

 

Die Anleger mussten ernüchtert zur Kenntnis nehmen, dass die Entwicklung des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK III Premium deutlich hinter den Erwartungen zurückblieb. Die letzte Ausschüttung erhielten sie im Jahr 2007. Auch insgesamt wurden bislang nur 12 % des eingesetzten Kapitals an die Anleger zurückgezahlt; bereits 2010 lagen die gesamten Ausschüttungen rund 50 % unter den Prognosen. Ob der Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK III Premium jemals den Prognosen und Erwartungen entsprechend ausschütten wird, ist offen.

 

Die Krise der Lebensversicherungsfonds ist vermutlich der Hintergrund der ausgefallenen Ausschüttungen. Die Finanzkrise im Jahr 2008 führte dazu, dass die britischen Lebensversicherer die Schlussauszahlungen und die Rückkaufwerte der Lebensversicherungen reduzierten. Diese Kürzungen änderten die Kalkulationsgrundlage der Lebensversicherungsfonds dramatisch, da sich Lebensversicherungsfonds wie der  HSC Optivita UK III Premium über Erlöse aus dem Handel mit Versicherungspolicen und auch aus den Versicherungssummen beim Tod eines Versicherten finanzieren. Die Leidtragenden dieser Entwicklung sind die Anleger, die auf die Ausschüttungen verzichten müssen.

 

Doch nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht gerieten Lebensversicherungsfonds in die Bredouille. Auch die moralischen Aspekte des Geschäftsmodells der Lebensversicherungsfonds werden in letzter Zeit öffentlich diskutiert. Besonderer Stein des Anstoßes ist, dass Lebensversicherungsfonds vom frühen Tod eines Versicherten profitieren, weil sie dann weniger Versicherungsbeiträge zahlen müssen.

 

Hilfe für Anleger

 

Anleger des HSC Optivita UK III Premium, die sich nicht weiter mit fehlenden Ausschüttungen abfinden wollen und die weitere Entwicklung nicht einfach tatenlos abwarten wollen, sollten erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK III Premium rechtlich überprüfen zu lassen. In der Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass Banken und Anlageberater häufig weder anleger- noch anlagegerecht berieten. Beispielsweise klärten sie die Anleger in vielen Fällen nicht ausreichend über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken auf. Auch der Prospekt, in dem der HSC Optivita UK III Premium dargestellt und beschrieben wird, muss gewissen Mindeststandards genügen.

 

Haben die Banken oder Anlageberater diese oder andere Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt, haben sie die Anleger falsch beraten. Im Fall einer Falschberatung haben Anleger des HSC Optivita UK III Premium gute Chancen, sich von ihrer Kapitalanlage lösen zu können und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern fordern zu können. Anleger des HSC Optivita UK III Premium, die das Gefühl haben, dass sie falsch beraten wurden, sollten nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK III Premium überprüfen zu lassen.

Mehr Infos:

Lebensversicherungsfonds Infoportal

HSC Opitvita Infoportal

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